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    außergewöhnliche Belastungen

    Hallo,

    ich bin dabei für mein Mutter die Steuererklärung 2019 mit Elster online zu bearbeiten. Meine Frage betrifft die Anlage Kind. Meine behinderte Schwester (100%, Zeile 68; ständig hilflos, Zeile 70) lebt mit erstem Wohnsitz in einem Heim, ist jedoch regelmäßig am Wochenende bei meiner Mutter (Zweitwohnsitz) für 2-3 Tage. Entsprechende Angaben habe ich in den Zeilen 8, 9 (Wohnheim) und Zeile 19 gemacht. Die Übertragung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags (Zeile 71) habe ich beantragt.
    Meine Fragen:
    1. In Zeile 49 soll angegeben werden, wann das Kind in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war. Gilt das auch für den gemeldeten Zweitwohnsitz?
    2. Im letzten Jahr hat das FA einen Behinderten-Pauschbetrag von 3700,00 anerkannt, in Jahren davor nur hälftig von 1850,00. Die Steuerberechnung über Elster gibt mir auch für 2019 nur 1850,00 aus. Was gilt?
    3. In der Elster-Steuerberechnung findet sich ein Hinterblieben-Pauschbetrag für meine Mutter und für meine Schwester, der in den vorangegangenen Steuerbescheiden nicht aufgetaucht ist. Wird der automatisch herangezogen, wenn der Ehemann bzw. Vater verstorben ist? Warum nicht in den vorangegangenen Jahren?
    Ich würde mich über Antworten freuen - vor allem zu den Fragen 1 & 2.
    Vielen Dank im voraus.
    Zuletzt geändert von rafl; 08.07.2020, 12:41.
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