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Übergangsgewinn ermitteln

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    Übergangsgewinn ermitteln

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe dieses Jahr in der Steuererklärung für 2019 folgendes Problem:
    Ich habe vergangenes Jahr mein Einzelunternehmen aufgegeben. Nun soll ich aus diesem Grund eine Bilanz erstellen und habe mich daran versucht. Ich verstehe jedoch nicht so ganz wie der Übergangsgewinn ermittelt wird, der ja in Zeile 125,126 in der EÜR eingetragen werden soll. Kann das mit dem Gewinn/Verlust der Bilanz und der EüR irgendwie verrechnen oder muss ich die komplizierten Vorgehensweisen anwenden, die auf diversen Internetseiten beschrieben sind?
    Außerdem muss ich meinen Gewinn/Verlust in der Gewerbesteuer und der EST angeben. Ist da der Gewinn von der Bilanz oder der EÜR gefragt?
    Und beim Veräußerungsgewinn, der in der EST anzugebn ist, bedeutet das einfach mein Vermögen zur Zeit der Betriebsaufgabe?


    Ich weiß, es sind wirklich viele Fragen und hätte ich das Geld, würde ich zum Steuerberater gehen. Ich bin nur gerade in Elternzeit und echt knapp bei Kasse, deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand aus der Patsche helfen kann.

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    #2
    Es sind aber trotzdem in der Regel Fragen für den Steuerberater, die nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben !

    Ein Übergangsgewinn oder -verlust ist in der EÜR 2019 in der Zeile 102 zu erklären, es können Einzelpositionen erfasst werden.

    In die Zeilen 125 und 126 gehören die Entnahmen und Einlagen.

    Wenn du den Betrieb nicht veräußert, sondern einfach aufgegeben hast, ist die Ermittlung des Aufgabegewinns oder -verlusts

    nicht so ganz trivial. Hier im Forum ist keine Steuerberatung erlaubt.

    In einfach gelagerten Fällen verzichten die Finanzämter u. U. auf die Schlussbilanz und geben sich damit zufrieden, dass der

    Aufgabegewinn in der EÜR ermittelt wird. Das muss man allerdings mit dem Finanzamt aushandeln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, vielen Dank.
      Die Zeilen hatte ich im Eifer des Gefächtes vertauscht.
      Ich dachte eigentlich, dass das Forum genau für solche Fragen existiert, lasse mich aber natürlich eines besseren belehren.
      Ich brauche ja vom Prinzip her nur einen Lösungsweg und mache den Rest selbst. Aber Du bist der Experte, wenn ich damit zum Steuerberater muss, ist das dann wohl so.

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        #4
        Im Elsterforum geht es um die elektronische Steuererklärung, also um Dinge, die wegen der Elektronik fraglich sind. Dir geht es aber um Steuerrechtsfragen und um Dinge, die bei einer Papiererklärung- so Du sie noch in Papier machen dürftest z.B. wegen Härtefallregelung- identisch wären, also mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun haben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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