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Umsatzsteuervoranmeldung Dreiecksgeschäfte

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    #16
    Zitat von trucki Beitrag anzeigen
    Wäre das dann wenn ich einen Erwerb im EU-Land tätige?
    Ein Erwerb ist kein Umsatz. Ansonsten muss ich nochmal mein Posting von vorhin wiederholen:

    Einzutragen sind die im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze nach § 13b Absatz 1 und 2 UStG ...
    EDIT: Danke holzgoe! Da warst Du wieder schneller als ich

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