Hallo und vielen Dank !
Ich habe früher auch keine Basisangaben gemacht. Da habe ich mich wohl Missverständlich ausgedrückt.
Mein Fehler war wohl, das Formular im ersten Ansatz mit Zahlen zu befüllen. Erst als die Fehlermeldungen kamen, habe ich versucht die Angaben zu löschen, was aber nur zu diesem Fehlerkreislauf geführt hat.
Ich habe die Anlage dann einmal gelöscht und neu eingefügt. Danach nur das benötigte Formular aufgerufen und dort meine Angaben eingetragen. Das hat dann problemlos funktioniert.
Naja, ... immerhin bin ich jetzt fertig und kann alles auf den Weg bringen.
Danke nochmals !!
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V und "Anteile an Einkünften"
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Dass du früher dazu Basisangaben gemacht hast kann ich nicht glauben
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Hallo,
falls du doch ElsterFormular verwendest dito wie Charlie24
Dass du früher dazu Basisangaben gemacht hast kann ich nicht glauben
Gruß FIGUL
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Du verwendest die Webanwendung Mein ELSTER? Dort siehst du beim Aufruf der Anlage V auf der Startseite folgendes Bild:
Anlage_V_ME.JPG
Du darfst nur die Teilseite 2 - Anteile an Einkünften öffnen. Dort trägst du die Ergebnisse aus dem Feststellungsbescheid
unter Grundstücksgemeinschaften ein. Angaben zu dem Objekt dürfen in der Anlage V nicht gemacht werden, die Teilseite 1
ist nicht auszufüllen, es sei denn, es gäbe noch ein anderes Vermietungsobjekt, dass dir allein bzw. bei Ehegatten euch allein gehört.
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Anlage V und "Anteile an Einkünften"
Hallo und guten Abend ins Forum,
ich habe die Suchfunktionen benutzt und bin leider bezüglich meiner Fragestellung nicht wirklich fündig geworden.
Seit gestern versuche ich meine "ANLAGE V" im Elster Portal auszufüllen.
Ich bin in einer Grundstücksgemeinschaft meiner Familie und habe wie jedes Jahr einen "Bescheid über anteilige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung".
Für gewöhnlich, und damit meine ich bis 2018 konnte ich die Basisangaben machen und dann in Zeile 25 meine Anteiligen Einkünfte eingeben und dann die Steuernummer der Grundstücksgemeinschaft. Damit war es dann gut und alles nahm seinen Lauf.
(Das Haus ist von 1896, hat 6 Mietparteien und ist kein Neubau ... und die genauen Quadratmeter, etc. kenne ich gar nicht)
Jetzt wird bei der Formularprüfung angemeckert, dass ich keine "Allgemeinen Angaben zum Grundstück" gemacht habe.
Wenn ich diese dann eintrage, werden immer weitere Felder als Notwendig und Fehlerhaft markiert, und ich soll überall die Einnahmen, Quadratmeter, etc. eintragen.
Aber genau dafür bezahlen wir doch den Steuerberater, damit er das alles ermittelt, ans FA übermittelt und ich diese Angaben jetzt nicht noch mal machen muss. Mit dem Risiko, dass ich etwas falsch eintrage.
Hat jemand ein ähnliches Problem und kann mir den Weg zur Lösung aufzeigen ?
Liebe Grüße, HansStichworte: -
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