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Kleinunternehmer und Gewerbesteuererklärung

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    Kleinunternehmer und Gewerbesteuererklärung

    Moin Leute

    Ich hab seit 3 Jahren ein Kleingewerbe - ging damals mehr darum, dass ich gelegentlich für hier und da mal eine Firma was auf Rechnung machen kann. Das ganze natürlich neben dem Hauptberuf. Natürlich bin ich ganz weit unter dem Freibetrag, dennoch will das Finanzamt in Berlin von mir nun eine Gewerbesteuererklärung haben. Die meinen das muss so alle 3 Jahre.

    Leider hab ich bisher noch nichts im Internet finden können, wie man das Ding auszufüllen hat - vor allem als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.

    Hat der eine oder andere ggf. eine gute Seite etc. wo einfach erklärt wird, wie man das Teufelszeug bewältigen kann?

    Greetz
    Ovrld
    Zuletzt geändert von Overlord; 23.10.2020, 22:07.

    #2
    Hallo,

    was? In deinem Beitrag schreibst du von Gewerbesteueranmeldung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Danke - hab das angepasst

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        #4
        Hallo,

        Kann es sein, dass es hier ein Missverständnis bezüglich der Gewerbesteuererklärung gibt.
        Unter einem Gewinn von 24.500.- bist du nicht zur Abgabe verpflichtet.
        Ich würde mich mit dem FA in Verbindung setzen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Kann es sein, dass es hier ein Missverständnis bezüglich der Gewerbesteuererklärung gibt.
          Unter einem Gewinn von 24.500.- bist du nicht zur Abgabe verpflichtet.
          Ich würde mich mit dem FA in Verbindung setzen

          Gruß FIGUL
          Hab ich gemacht - das Finanzamt meinte zu mir, dass ich alle 3 Jahre dazu verpflichtet bin und die dann erneut prüfen ob ich nicht vielleicht Gewerbesteuern zahlen muss. Hab das bisher auch nie abgeben müssen. Im Mai oder so hatte ich die Steuererklärung alles komplett abgegeben und innerhalb von einem Monat oder so den Steuerbescheid. Jetzt aber Anfang Oktober kam das Schreiben, dass ich 25 € Strafe zahlen muss und die Gewerbesteuererklärung nachreichen muss.

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            #6
            Die Finanzämter in Berlin müssen viel Zeit und auch zu viel Personal haben! Ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist nicht gewerbesteuerpflichtig!

            Das lässt sich doch sowohl aus der EÜR wie auch aus der Umsatzsteuererklärung auf einen Blick erkennen. Ich würde mich zur Wehr setzen, auch

            wenn das zugegebenermaßen mühselig ist. Ich persönlich halte das für Willkür! Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das allerdings nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Andererseits ist es doch auch nicht so schlimm, eine einzige Zahl (den Gewinn) einzutragen?

              elster36.png

              Was ist denn eigentlich die gesetzliche Grundlage für die hier erwähnte/behauptete Nichtabgabepflicht der GewSt-Erklärung, wenn man § 19 UStG in Anspruch nimmt? Ich hab da auf die Schnelle nix dazu finden können...

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                #8
                Was ist denn eigentlich die gesetzliche Grundlage für die hier erwähnte/behauptete Nichtabgabepflicht der GewSt-Erklärung, wenn man § 19 UStG in Anspruch nimmt? Ich hab da auf die Schnelle nix dazu finden können...
                Es gibt da keine gesetzliche Grundlage, das ist ein schlichtes Rechenexempel. Wenn jemand wie hier seit 3 Jahren als Einzelunternehmer

                ein Kleinunternehmen betreibt, heißt das: Der jährliche Umsatz liegt unter 22.000,00 € (bzw. alt unter 17.500 €) jährlich, der Gewinn ist

                erfahrungsgemäß geringer. Wie soll es da zu einem Gewerbeertrag von über 24.500,00 € kommen können? Das ist bereits rechnerisch nicht möglich.

                § 25 GewStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/g...1955/__25.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ah, die GewStDV kannte ich noch nicht Da steht's ja in Abs. 1 Nr. 1 explizit drin, dass man nur abgeben muss bei einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 €. Hab's doch geahnt, dass das irgendwo in einem Gesetz oder in einer Verordnung stehen muss...

                  Gemäß Abs. 1 Nr. 7 muss er aber trotzdem eine abgeben, wenn's das Finanzamt verlangt

                  Ach ja,GewStR gibt's ja auch noch... grmpf

                  Kommentar


                    #10
                    Gemäß Abs. 1 Nr. 7 muss er aber trotzdem eine abgeben, wenn's das Finanzamt verlangt
                    Wenn es ausdrücklich schriftlich verlangt wird, ja! Wenn sich aber aus der Gewinnermittlung und der in den meisten Bundesländern auch von Kleinunternehmern

                    verlangten Umsatzsteuererklärung eindeutig ergibt, dass Umsatz und Gewinn deutlich unter der Steuererklärungspflicht für die Gewerbesteuer liegen, halte ich

                    das Verlangen für ziemlich willkürlich. Was soll denn anhand der einen Zahl geprüft werden? Dass die Angaben dem Gewinn in der EÜR entsprechen?

                    In Bayern wollen die meisten Finanzämter von Kleinunternehmern nicht mal eine Umsatzsteuererklärung, da die Umsätze ja auch aus der EÜR ersichtlich sind.

                    Mir kommt das so vor, als wolle die Berliner Finanzverwaltung ihre Fall- und Bearbeitungszahlen steigern. Vielleicht gut für die Statistik, aber nicht effizient!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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