Gesonderte Feststellung
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Nein,Zitat von mhanft Beitrag anzeigenSchickt dann das Finanzamt "B" da nicht den Feststellungsbescheid hin?!
nur bei
Für eine Bescheidzustellung an die Unternehmensanschrift füllen Sie bitte den Abschnitt "Zustellung des Feststellungsbescheides" aus.
Gruß FIGUL
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Schickt dann das Finanzamt "B" da nicht den Feststellungsbescheid hin?!Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenDu kannst doch die Adresse der Gemeinde angeben, in der das Grundstück liegt.
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Hallo,
Du kannst doch die Adresse der Gemeinde angeben, in der das Grundstück liegt.
Gruß FIGUL
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Gesonderte Feststellung
Hallo zusammen,
ich lebe und Arbeite in Bundesland A.
Hier gebe ich meine Einkommenssteuererklärung ab.
In Bundesland B habe ich ein Stück Land, welches verpachtet ist.
Vom Finanzamt aus Bundesland B bekomme ich die Aufforderung zur: "Gesonderte Feststellung der Einkünfte"
Im Formular gibt es folgende Bereiche
1 - Allgemeine Angaben
Bezeichnung des Unternehmens
(Straße, PLZ, Ort)
und
Private Wohnanschrift des Unternehmers
(Straße, PLZ, Ort)
Hier trage ich bei beiden meine Adresse aus Bundesland A ein. (Das Stück Land in Bundesland B hat keine richtige Adresse)
Nun bekomme ich folgenden Hinweis:
Die Angaben zur privaten Wohnanschrift des Unternehmers stimmen mit der Anschrift des Unternehmens überein. Wenn die Anschriften tatsächlich übereinstimmen, handelt es sich um keinen Fall der gesonderten Feststellung. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Für eine Bescheidzustellung an die Unternehmensanschrift füllen Sie bitte den Abschnitt "Zustellung des Feststellungsbescheides" aus.
Ich kann diesen Hinweis ignorieren und das Formular abschicken. Aber irgendwas stimmt hier doch nicht.
Kann mir jemand helfen?
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