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USt. bei Wareneinkauf aus nicht EU Ländern

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    USt. bei Wareneinkauf aus nicht EU Ländern

    Hallo.
    Ich habe (Download)-Software aus USA zur geschäftlichen Nutzung als Freiberufler erstanden. Ausländische USt. ist auf der Rechnung nicht ausgewiesen.
    Wo muss ich in "Mein Elster" die daraus entstehende Umsatzsteuer, bzw. die abziehbare Vorsteuer eintragen.
    Für Leistungen aus dem EU Ausland gibt es in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (ergänzt durch L. E. Fant) dafür ja Zeile 35, Kennzahl 95/98, und Zeile 54 Kennzahl 61. Wo finde ich die entsprechenden Felder für das Käufe aus dem Nicht EU Ausland
    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.11.2020, 19:35. Grund: Ergänzt: um welche Steuererklärung geht es?

    #2
    Zeile 35 (Kz 95/98) und Zeile 54 (Kz 61) sind für Gegenstände, also Postpakete, die man anfassen kann!

    Download ist Zeile 48 (Kz 46/47) für EU-Lieferanten bzw. Zeile 50 (Kz 84/85) für Lieferanten aus dem Rest der Welt.
    Vorsteuer gemeinsam in Zeile 56 (Kz 67).

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      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Zeile 35 (Kz 95/98) und Zeile 54 (Kz 61) sind für Gegenstände, also Postpakete, die man anfassen kann!
      Danke in dem speziellen Fall war der EU Einkauf eine Warenlieferung, die USA Lieferung der Download - schlecht von mir beschrieben.

      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Download ist Zeile 48 (Kz 46/47) für EU-Lieferanten bzw. Zeile 50 (Kz 84/85) für Lieferanten aus dem Rest der Welt.
      Vorsteuer gemeinsam in Zeile 56 (Kz 67).
      Vielen Dank.

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        #4
        Hallo zusammen,

        eine kurze Frage habe ich: ich habe ein Software-Paket aus den USA für meine Fortbildung gekauft. Eine Rechnung wurde elektronisch geliefert.
        Kann ich die Rechnung in meiner Steuererklärung 2020 eingeben, obwohl ich faktisch keine MwSt für das Produkt in EU bezahlt habe?

        Danke
        Gruß

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          #5
          Die hat in der Umsatzsteuererklärung natürlich nichts zu suchen!

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            #6
            Eigentlich schon: Entweder wars ein Postpaket, dann hat er am Zollamt Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlt (Kz 62). Oder es war ein Download, dann ist das ein §13b-Fall (Kz 84, 85, 67) - Kennziffern gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung; die Kz für die Jahreserklärung müsste ich erst heraussuchen.

            Abgesehen davon hat er nicht geschrieben, welche Steuererlärung er überhaupt meint - Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer...

            Und man weiß nicht mal, ob er Unternehmer oder Arbeitnehmer ist. Obiges gilt natürlich nur für Unternehmer.

            Also eigentlich fehlen jede Menge Angaben, um die Frage korrekt beantworten zu können.

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              #7
              Sorry Jungs,

              langsam verstehe ich immer mehr.
              Also das SW-Paket war ein Download.
              Ich meinte Einkommensteuererklärung für Jahr 2020
              Ich bin Angestellter.

              Wegen einer Fortbildung habe ich dieses Software-Paket gekauft, da darin eine ganze Menge steht, die mich voranbringt.
              Als ich noch einen Steuerberater hatte, hatte er solche Posten aus den Weiterbildungskosten abgezogen.

              Nun... seit ein paar Jahren mache ich meine Steuererklärung selber (Einkommen). Dennoch ist das erste Mal, dass ich eine EU-ausländische Rechnung in meiner Steuererklärung geltend machen möchte.

              Geht das?

              Danke für Eure Antworten!

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                #8
                Angestellte können in ihrer Einkommensteuererklärung halt einfach die Beträge geltend machen, die sie letztendlich auch tatsächlich bezahlt haben, unabhängig von irgendwelchen Umsatzsteuertatbeständen, und egal, ob das Zeug aus Deutschland, Frankreich, USA oder Kasachstan kommt.

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                  #9
                  Super,

                  vielen Dank!

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