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Als Eigentümer meiner Wohnung die Betriebskostenabrechnung?

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    Als Eigentümer meiner Wohnung die Betriebskostenabrechnung?

    Hallo zusammen,

    kann ich als Eigentümer meiner Wohnung die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung auch angeben? Die jährliche Stadwerkerechnung? Danke im Voraus.

    #2
    Hallo,

    haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten,
    Normalerweise ist die BKA dementsprechend aufgeschlüsselt.
    Was verstehst du unter Stadtwerkerechnung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Das wird unterschiedlich behandelt, abhängig davon ob Du in der Wohnung selber wohnst oder sie vermietest. Ist allerdings kein Elster-Problem.

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        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten,
        Normalerweise ist die BKA dementsprechend aufgeschlüsselt.
        Was verstehst du unter Stadtwerkerechnung?

        Gruß FIGUL
        Danke dir, d.h. die verschiedenen Positionen trage ich einzeln unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen", Punkt 5 im ePortal ein?

        Zudem meinte ich meine Jahresabrechnung für Strom der Stadtwerke. Kann ich die auch geltent machen?

        Danke im Voraus.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das wird unterschiedlich behandelt, abhängig davon ob Du in der Wohnung selber wohnst oder sie vermietest. Ist allerdings kein Elster-Problem.
          Ich wohne selbst darin, Danke.

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            #6
            Hallo,

            Strom, Heizung ist Privatvergnügen.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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