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Untervermietung: Einnahmen oder Überschuss eintragen?

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    Untervermietung: Einnahmen oder Überschuss eintragen?

    Hallo,

    eine Frage zum richtigen Eintragen von Untervermietungen. Folgende Situation: Ich habe meine Wohnung während eines Auslandssemesters untervermietet. Ich habe währenddessen monatlich 400€ Warmmiete vom Untermieter erhalten und 400€ Warmmiete an die Vermieterin gezahlt. Ich habe also Geld durch die Untervermietung erhalten, allerdings keinen Überschuss erzielt. In der Anlage V sehe ich nun nur eine einzelne Eintragsmöglichkeit, daher folgende Fragen:

    - Gebe ich in Anlage V nur an, was mir mein Untermieter gezahlt hat? Wenn ja, kann ich auch irgendwo Kosten angeben?
    - Oder gebe ich nur einen Überschuss an? Falls der Überschuss null beträgt, muss ich ihn überhaupt angeben? (Ich bleibe egal in welchem Fall unter dem jährlichen Steuerfreibetrag)

    Vermutlich für viele hier eine banale Frage, leider habe ich weder mit Google noch über die Suchfunktion eine eindeutige Antwort gefunden und würde mich daher sehr über Hilfe freuen.

    Vielen Dank und ein frohes neues Jahr,
    Niklas

    #2
    Es wird nach den Einkünften aus der Untervermietung gefragt, nicht nach den Einnahmen ! Einkünfte hast du nach deinen Angaben nicht erzielt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort!

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