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EÜR Landwirtschaft - Wirtschaftsjahr

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    EÜR Landwirtschaft - Wirtschaftsjahr

    Hallo, durch ein unvorhergesehen plötzliches Erbe habe ich einen kleinen Hof im Nebenerwerb. Der Mitarbeiter vom zuständigen Finanzamt sagte, ich muss eine Feststellungserklärung ( wegen Wohnort - Hof in unterschiedlichen Bundesländern ) und eine EÜR machen. Die Zahlenwerte hab ich alle zusammen. Frage: Wenn ich in der EÜR das Jahr 2019 als Jahr auswähle, in welchem das Wirtschaftsjahr beginnt - sind dann die Einnahmen/Aufwände nur von 2019 ( 01.07 - 31.12 ) da einzutragen ? Oder trage ich in die EÜR die Einnahmen/Aufwände für das ganze Wirtschaftsjahr ein ( 01.07.2019 bis 30.06.2020 ) ? Hab letztes Jahr schon mal die EÜR ausgefüllt. Mit den Zahlen 01.07.2018 - 30.06.2019. FA hat es so genommen. Im Steuerbescheid 2018 sind aber nur ca, die Hälfte der angegebenen Werte berücksichtigt. Nachfrage beim FA ergab, die andere Hälfte würde ich ja in die EÜR 2019 reinschreiben. Bin verwirrt. Bezieht sich die EÜR auch bei Landwirtschaft auf das Kalenderjahr und nicht auf das Wirtschaftsjahr ?

    #2
    Ich habe die Beiträge zusammengeführt. Die EÜR musst du für das gesamte Wirtschaftsjahr erstellen. Der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr

    wird grundsätzlich hälftig auf die Jahre verteilt, in denen er entstanden ist. Bei einer Erbschaft muss die anteilige Aufteilung im ersten Wirtschaftsjahr

    individuell gerechnet werden, der Erbfall wird ja nicht am 01.07. eingetreten sein. Schau dir die Anlage L an, dann wird das Aufteilungsprinzip verständlicher.

    Die zweite Hälfte des Gewinns kommt in die Feststellungserklärung und auch in deine Einkommensteuererklärung für 2019, nicht in die EÜR 2019.

    Genau hälftig stimmt aber nur, wenn der Erbfall vor dem 01.07.2018 eingetreten ist.

    Die Auskunft des Finanzamts hast du entweder falsch verstanden oder sie war tatsächlich falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Jetzt habe ich es fast verstanden. Gewinn(Verlust) pro Wirtschaftsjahr in EÜR -> verstanden. In der Feststellungserklärung ist Landwirtschaft ausgewählt. Da zählt dann vermutlich auch das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr. Der Satz "Die zweite Hälfte des Gewinns kommt in die Feststellungserklärung" irritiert mich noch etwas ( Sender - Empfänger .. )...

      Erbfall trat vor dem 01.07.2018 ein.


      Frage mit einfachem Beispiel: 01.07.2018 - 30.06.2019 => 4000 Euro Verlust
      01.07.2019 - 30.06.2020 => 3000 Euro Gewinn

      Nach meinem Verständnis: die -4000 Euro für '18/19 kommen in die EÜR 2018 und die Festellungserklärung 2019
      die 3000 Euro für '19/20 kommen in die EÜR 2019 und die Feststellungserklärung 2020

      Oder muss in die Feststellungserkärung das Ergebnis vom Kalenderjahr -> also 2019 die Hälfte von -4000 = -2000 plus die Hälfte von 3000 = 1500 => in Summe -500 ?



      Danke schon mal für Verständnis ob meiner "dummen" Frage, mit google komm ich da nicht weiter und dieses Forum hier ist das vernünftigste was ich in den letzten Tagen gefunden habe.



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        #4
        Oder muss in die Feststellungserklärung das Ergebnis vom Kalenderjahr -> also 2019 die Hälfte von -4000 = -2000 plus die Hälfte von 3000 = 1500 => in Summe -500 ?
        So ist es! Die Feststellungserklärung betrifft das Kalenderjahr. Dort fügst du ja auch die Anlage L bei, ebenso bei deiner eigenen Einkommensteuererklärung,

        Die hälftige Aufteilung von 2 Wirtschaftsjahren auf ein Kalenderjahr erfolgt in den Zeilen 6 und 7 der Anlage L zur Feststellungserklärung.

        In deiner Einkommensteuererklärung trägst du das Ergebnis für das Kalenderjahr dann in die Zeile 10 der Anlage L ein.

        Wenn man das dann öfter gemacht hat, ist es nicht kompliziert. Wenn man keine überwiegenden Einkünfte aus Landwirtschaft bezieht, hat man

        ein gewisses Problem mit den Fristen für die Steuererklärung, weil man für die EÜR des 2. WJ. nur einen knappen Monat Zeit hat, wenn man

        sich die Fristen für die Feststellungserklärung und die Einkommensteuererklärung nicht verlängern lässt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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