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Fehler ! Bescheinigungsabruf überschreibt Kirchensteuereinträge bei Sonderausgaben

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    Fehler ! Bescheinigungsabruf überschreibt Kirchensteuereinträge bei Sonderausgaben

    Aus meinen Versorgungsbezügen wird Kirchenlohnsteuer einbehalten, daneben leiste ich Kirchensteuervorauszahlungen.

    Im Jahr 2020 habe ich außerdem eine Kirchensteuerabschlusszahlung für 2019 geleistet. Alle Zahlungen habe ich einzeln

    in der Anlage Sonderausgaben erfasst. Nachdem der Bescheinigungsabruf bei mir seit 15.02.2021 funktioniert, habe ich

    den Entwurf meiner Steuererklärung für 2020 am 15.02.2021 mit den Daten aus den Bescheinigungen aktualisiert.

    Leider wird nicht nur der Eintrag für die Kirchenlohnsteuer aktualisiert, nein, es werden auch alle weiteren Einträge entfernt,

    was natürlich nicht hilfreich ist. Die müssen dann manuell erneut erfasst werden.

    Also Vorsicht bei vergleichbaren Verhältnissen und nach einem Bescheinigungsabruf immer kontrollieren, was noch da ist

    und die manuellen Einträge erst ganz zum Schluss machen bzw. erneuern.

    Denn Fehler habe ich dann auch der Hotline gemeldet. Er betrifft nicht nur das Jahr 2020.

    Einer meiner Söhne hat mich am 05.03.2021 davon unterrichtet, dass sich auch Kirchenlohnsteuerabrufe von Ehegatten

    gegenseitig überschreiben. Es bleibt nur der Eintrag für den zuletzt abgerufenen Ehegatten in der Anlage Sonderausgaben stehen.

    Also nach dem Bescheinigungsabruf immer genau kontrollieren, was noch da ist !

    Heute (16.03.2021) hat die Hotline abschließend geantwortet: Nach Einschätzung der Entwickler ist

    der Fehler, so wie der Bescheinigungsabruf derzeit konzipiert ist, nicht behebbar.


    Da der Fehler auch beim Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen von Ehegatten auftritt und damit nicht nur

    Einzelfälle betrifft, hefte ich den Beitrag mal eine gewisse Zeit als wichtig oben an.

    Da der Fehler bis heute (4. Juni 2022) immer noch nicht behoben ist, stufe ich das Thema jetzt mal dauerhaft als wichtig ein
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.06.2022, 19:51. Grund: Thema als wichtig eingestuft !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Um so wichtiger ist es, dass es auch möglich sein muss, Bescheinigungen auch einzeln ins Steuerformular zu übernehmen. Bei diesem Punkt wird die Hotline hoffentlich nicht behaupten, dass es nicht geht.
    Weiterer Aspekt: Es ist aufgrund obiger Angaben wohl ratsam, erst dann mit den Eingaben in mein Elster zu beginnen, wenn alle oder zumindest die meisten Bescheinigungen vorhanden und abrufbar sind. Auch in eigener Sache muss ich sagen, dass der Zeitaufwand für die Bearbeitung von Mein Elster wegen der komplizierten Handhabung der Bescheinigungen bisher wesentlich höher war als bei Elster Formular im letzten Jahr.
    Gruß be.assmann

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      #3
      Um so wichtiger ist es, dass es auch möglich sein muss, Bescheinigungen auch einzeln ins Steuerformular zu übernehmen.
      Das ist gegenwärtig nicht möglich ! Bei jedem Abruf wird immer alles überschrieben. Deshalb ist es wirklich ratsam, zu warten, bis alle Bescheinigungen verfügbar sind
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Danke für die Info, dass dieses Problem den Entwicklern bereits bekannt ist!

        Da es sich offensichtlich um ein systematisches Problem handelt, wäre es (imho) dennoch nötig, dass es beseitigt wird. Hier ist etwas Hirnschmalz und ein gutes Bedienkonzept gefragt, das geht nicht über Nacht. Mich würde interessieren, wie solche Themen den Weg in die ELSTER-Entwicklungsroadmap finden. Die Antwort "nicht behebbar" sollte jedenfalls nicht das Ende dieser Geschichte sein.

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          #5
          Die Antwort "nicht behebbar" sollte jedenfalls nicht das Ende dieser Geschichte sein.
          Ich habe zwar unter Hinweis darauf, dass sich ja auch die Lohnsteuerbescheinigungen von kirchenangehörigen Ehegatten überschreiben,

          nochmal nachgehakt, aber ob sich da jemand derzeit ernsthaft damit befasst, weiß ich natürlich auch nicht. Meines Erachtens müsste man an den

          Feldern Art der Leistung ansetzen, aber das müssten die Entwickler doch selber wissen. Derzeit sind diese Felder keine abgeschlossene

          Aufzählung, sondern ein reguläres Eingabefeld mit ein paar Vorschlägen zur Eingabe. Man kann hier beliebig etwas eingeben
          , was eine

          Zuordnung von Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen zu einem vordefiniertem Feld für die Kirchenlohnsteuer praktisch unmöglich macht.



          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ob der Fehler auch in der Erklärung für 2021 noch auftritt, kann erst überprüft werden, wenn passende Bescheinigungen abrufbar sind.

            Nachtrag: Der Fehler besteht nach wie vor, auch in der Erklärung 2021 werden manuell erfasste Kirchensteuerzahlungen durch den Abruf

            einer Lohnsteuerbescheinigung überschrieben.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 02.01.2022, 13:53.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nachdem die Fehler beim Bescheinigungsabruf für 2023 nach wie vor auftreten, bleibt das Thema notgedrungen weiter angepinnt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Das Problem wird vss. ab nächstem Jahr behoben sein. Die Übernahme aus Bescheinigungen wird im Laufe von 2024 komplett neu konzipiert und ermöglicht dann auch eine gleichzeitige Übernahme für mehrere Personen incl. Aufsummierung wenn gleiche Zielfelder angesprochen werden. In diesem Zuge wird der gesamte Prozess zum Einstieg in die Einkommensteuererklärung überarbeitet, sodass das Formular in einem Schritt mit Daten aus früherer Abgabe, Profil, Bescheinigungen und Belegen vorausgefüllt werden kann.

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                  #9
                  Das Problem wird vss. ab nächstem Jahr behoben sein.
                  Dann hoffen wir, dass das im Laufe des Jahres 2024 tatsächlich klappt. Auch wenn die Zahl der Betroffenen wegen der anhaltenden Kirchenaustritte

                  rückläufig ist, verursacht das bisher unnötige Mehrarbeit, weil bei jedem Bescheinigungsabruf auch die Vorauszahlungen und die Abschlusszahlungen

                  gelöscht werden. Vielleicht kann man im Zuge der Neuprogrammierung auch die Einzelübernahme von Bescheinigungen implementieren, so wie das

                  früher bei ElsterFormular möglich war und heute noch bei kommerziellen Steuerprogrammen möglich ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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