Urlaubsvertretung eines Kollegen im anderen Standort

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von stormyse Beitrag anzeigen
    Das habe ich bei google gefunden
    Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Durch Google ist es zwar möglich, solche Informationen zu finden. Aber diese befinden sich normalerweise bei anderen Anbietern.

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  • stormyse
    antwortet
    Super danke für deine Hilfe!

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  • Charlie24
    antwortet
    Da kann man ja Hin- und Rückweg geltend machen oder?
    Genauso ist das!

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  • stormyse
    antwortet
    Also nehme ich jetzt trotzdem den Standort an dem ich den überwiegenden Teil arbeite und mache die Vertretung über Fahrtkosten Anlage N Seite 15 ?
    Da kann man ja Hin- und Rückweg geltend machen oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    Aber das ist doch kein von deinem AG wirklich gewollter Zustand. Anfangs war der Standort ja wirklich deine 1. Tätigkeitsstätte.

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  • stormyse
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aber das ist doch kein aktueller Vertragsstand ! Du bist doch versetzt worden. Man kann beim gleichen Arbeitgeber nur eine 1. Tätigkeitsstätte haben und das ist

    der Standort, an dem du jetzt regelmäßig arbeitest. Eine Urlaubsvertretung ändert daran nichts.
    Ja das stimmt, es wurde aber vertraglich nie geändert. Das müsste doch heißen, dass die erste Tätigkeitsstätte immer noch auf den ersten Standort läuft?

    "Als erste Tätigkeitsstätte gilt diejenige, die der Arbeitgeber bestimmt. Dabei muss es sich nicht um die Tätigkeitsstätte handeln, an der Sie den zeitlich überwiegenden oder qualitativ bedeutsameren Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben."

    Das habe ich bei google gefunden.

    Komischer Weise musste ich meinem Steuerberater immer nur die gefahrenen Km und die Arbeitstage mitteilen... Ich wette, das er an sowas gar nicht gedacht hat und ich somit jede menge Geld liegen lassen habe... .

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe gerade noch einmal in mein Vertrag geschaut, als erste Tätigkeitsstätte ist die Adresse des Standortes von meinem Kollegen angegeben, da ich da am Anfang gearbeitet habe.
    Aber das ist doch kein aktueller Vertragsstand ! Du bist doch versetzt worden. Man kann beim gleichen Arbeitgeber nur eine 1. Tätigkeitsstätte haben und das ist

    der Standort, an dem du jetzt regelmäßig arbeitest. Eine Urlaubsvertretung ändert daran nichts.

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  • stormyse
    antwortet
    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe gerade noch einmal in mein Vertrag geschaut, als erste Tätigkeitsstätte ist die Adresse des Standortes von meinem Kollegen angegeben,
    da ich da am Anfang gearbeitet habe.
    Ich habe vor ein paar Jahren allerdings die Möglichkeit gehabt, an einem Standort anzufangen, der näher an meinem Wohnort ist und da arbeite ich den Großteil des Jahres auch.
    Nun ergibt sich ja ein ganz anderer Fall, also müsste ich ja die Urlaubsvertretungstage in der ersten Tätigkeitsstätte angeben, nur wie mache ich das ich kann ja nur einmal vom-bis eintragen.
    Mache ich da einfach 1.01.-31.12 und bei Arbeitstage pro Woche, wenn ich ihn einmal nur 4 Tage und dann wieder 5 Tage vertreten habe?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich würde das unter Auswärtstätigkeit erfassen. Anlage N Seite 15 und eventuell auch Seite 16

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  • stormyse
    hat ein Thema erstellt Urlaubsvertretung eines Kollegen im anderen Standort.

    Urlaubsvertretung eines Kollegen im anderen Standort

    Hallo zusammen,

    dies ist meine zweite Steuererklärung mit Elster, allerdings ist ab letztem Jahr dazugekommen,
    dass ich die Urlaubsvertretung eines Kollegen in einem anderen Standort übernehmen muss.
    Ich habe ihn 2020 28 Tage in verschiedenen Zeiträumen vertreten müssen.
    Diese müsste ich ja als weitere Tätigkeitsstätte eintragen, nur was trage ich bei "vom-bis" ein?
    Ich habe ihn z.B. einmal vom 27.04-30.04 und dann am 22.06-03.07 vertreten.
    Ich stehe da gerade total auf dem Schlauch, es wäre schön, wenn mir einer weiterhelfen kann .

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