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Erklärung für minderjähriges Kind

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    Erklärung für minderjähriges Kind

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und neu bei "Mein Elster". Habe bis 2019 Elster- Formular verwendet.
    Ich würde jetzt gerne meine Einkommensteuer (zusammen mit meiner Frau) und eine für meinen minderjährigen Sohn erstellen.

    leider ist "Mein Elster" nicht ganz selbsterklärend.

    Bei der Übernahme der Daten aus 2019 für meinen Sohn kommt schon das erste Problem. Daten werden übernommen, aber die ID-Nr. ist ja eine andere als bei mir und meiner Frau. Und da meckert "Mein Elster" schon.

    Ich gehe mal davon aus, dass ich einen Fehler mache. Aber wie gehe ich denn vor oder was muss ich einstellen, wenn ich die Erklärung für meinen Sohn erstelle?
    mein Sohn hat kein Einkommen, führt aber Kapitalertragssteuer ab. Und die habe ich bisher immer zurück erhalten.

    Wäre schön, wenn jemand einem "Anfänger" helfen könnte .

    Danke

    Gruß
    Christian

    #2
    Daten wie Steuer-ID werden nur in die Erklärung übernommen, wenn man auswählt, dass Daten aus einem Profil übernommen werden sollen. Wenn man das nicht tut, bekommt man ein leeres Formular und kann auch eine Erklärung für den Erzbischof von Mainz erstellen.

    Kommentar


      #3
      Also ich will ja Daten übernehmen. Nur hat mein Sohn ja eine andere ID, aber die gleiche Steuernummer laut Steuerbescheid aus 2019.

      Ich habe zunächst ein Profil für meinen Sohn angelegt und die Datenübernahme für dieses Profil gestartet.

      Gibt es da irgendwo eine Anleitung?

      Kommentar


        #4
        Wenn du die Daten der letzten Erklärung mit ElsterFormular nach Mein ELSTER importiert hast, kannst du die Erklärung für den Sohn auch direkt unter

        Importierte Formulare starten. Da meckert Mein ELSTER doch nicht. Für die Datenübernahme braucht man kein Profil
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von goamuecke Beitrag anzeigen
          Nur hat mein Sohn ja eine andere ID, aber die gleiche Steuernummer laut Steuerbescheid aus 2019.
          Warum hat er eine andere ID?

          Kommentar


            #6
            hab den Fehler gefunden
            ich musste noch die Abrufbescheinigung freischalten und für die Erklärung übernehmen

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Nur hat mein Sohn ja eine andere ID, aber die gleiche Steuernummer laut Steuerbescheid aus 2019.
              "Gleich" und "anders" wie wer?
              Der Sohn hat doch wohl eine eigene - von der der Eltern abweichende - Steuernummer. Und die ID bleibt sowieso lebenslag. Ergo hat er die gleichen Nummern wie 2019, aber andere als die Eltern. Oder?

              Außerdem kann man doch übernommene Daten - egal ob aus dem Profil oder aus der Vergangenheit - überschreiben.

              Stefan

              PS: Wozu überhaupt eine Datenübernahme? Mit den paar Zeilen wie Name und Adresse wärst du schneller fertig gewesen als mit der Einrichtung des Accounts hier im Forum.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Ich habe früher für meine Kinder Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragt. Die galten immer 3 Jahre, so dass ich den Aufwand

                für jährliche Steuererklärungen und die vor 2017 immer erforderliche Vorlage der Originalsteuerbescheinigungen ganz vermeiden konnte.

                Ist zwar kein ELSTER-Thema, aber vielleicht eine Überlegung wert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich habe früher für meine Kinder Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragt. Die galten immer 3 Jahre, so dass ich den Aufwand

                  für jährliche Steuererklärungen und die vor 2017 immer erforderliche Vorlage der Originalsteuerbescheinigungen ganz vermeiden konnte.

                  Ist zwar kein ELSTER-Thema, aber vielleicht eine Überlegung wert.
                  Hallo,

                  Hab ich auch so gemacht

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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