KSK + Anlage Vorsorgeaufwand 2020

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich glaube nicht, dass eine Korrektur von Vorteil wäre ! Trag mal nur deinen Eigenanteil in Zeile 6 ein und schau dir die Berechnung dann an.

    Meiner Meinung nach muss aber von dem Gesamtbeitrag ausgegangen, sonst wäre der Hinweis bei Zeile 7: ... oder steuerfreie Zuschüsse zu

    den Zeilen 4 bis 6 ja völlig sinnlos.

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  • Hinsieht
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dort ist die Beschränkung auf deinen Eigenanteil im Ergebnis in Ordnung, diese Beiträge werden ja, falls kein Krankengeld mitversichert ist,

    zu 100% berücksichtigt. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung muss meiner Meinung nach der Gesamtbeitrag inklusive der KSK-Zuschüsse

    in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden und der darin enthaltene KSK-Zuschuss in Zeile 7. Dann müsste die Berechnung so

    erfolgen, wie in meinem Beitrag #17 beschrieben.


    Eine Anlage V gibt es auch, die ist aber für Vermietungseinkünfte !
    Ich mach das jetzt auch so.
    Es ist nur die vergangenen Jahre dann offenbar falsch gemacht worden seitens des Stb. Kann amn da noch etwas korrigieren?

    Meinte natürlich den Vorsorgeaufwand, sorry;-)

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  • Charlie24
    antwortet
    Beitrag AN zur gesetzlichen RV (berücksichtigt) 2018 = 72%, 2019 = 76% 2020 = 80% Wo ist das Problem?
    Dann schau dir an, wie die Berechnung erfolgt, hier an 2 Beispielen für 2019, wo nicht mit 90% sondern mit 88% gerechnet wird.

    Rentenbeitrag_2019.JPGRentenbeitrag_2019_AN.JPG

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Bescheinigungsabruf geht nur über KV und PV.
    Dort ist die Beschränkung auf deinen Eigenanteil im Ergebnis in Ordnung, diese Beiträge werden ja, falls kein Krankengeld mitversichert ist,

    zu 100% berücksichtigt. Bei den Beiträgen zur Rentenversicherung muss meiner Meinung nach der Gesamtbeitrag inklusive der KSK-Zuschüsse

    in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden und der darin enthaltene KSK-Zuschuss in Zeile 7. Dann müsste die Berechnung so

    erfolgen, wie in meinem Beitrag #17 beschrieben.

    Eine Anlage V gibt es auch, die ist aber für Vermietungseinkünfte !

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bisher noch nicht zu 100% berücksichtigt, 2020 sind wir erst bei 90% angelangt.

    Gerechnet wird: geleisteter Gesamtbeitrag x 90% - steuerfreie Zuschüsse zu 100% = abziehbarer Beitrag
    Hallo,

    da war/ist doch noch etwas

    Beitrag AN zur gesetzlichen RV (berücksichtigt) 2018 = 72%, 2019 = 76% 2020 = 80%
    Wo ist das Problem?

    Gruß FIGUL

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  • Hinsieht
    antwortet
    Zitat von Hinsieht Beitrag anzeigen
    Für alle, die diese Frage auch interessiert: Die KSK übermittelt nur den Eigenanteil ans Finanzamt.
    Ich habe (wie von Charlie24 vorgeschlagen den Bescheinigungsabruf genutzt).
    Nur nochmal zur Sicherheit: Der Bescheinigungsabruf geht nur über KV und PV. Die Rente wird da gar nicht ausgewiesen. Den Betrag habe ich von der KSK- Jahresabrechnung. Dort steht, dass Betrag x (inkl KSK Anteil) an die Rentenversicherung überwiesen wurde. Das ändert ja aber nichts an der Frage, ob man inkl oder exkl des KSK Anteils in die Anlage V eintragen muss. mhm...

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  • Charlie24
    antwortet
    Es kann schließlich nur der Eigenanteil berücksichtigt werden
    Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bisher noch nicht zu 100% berücksichtigt, 2020 sind wir erst bei 90% angelangt.

    Gerechnet wird: geleisteter Gesamtbeitrag x 90% - steuerfreie Zuschüsse zu 100% = abziehbarer Beitrag

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  • Hinsieht
    antwortet
    Das stimmt, aber Charlie hat insofern recht, weil in der Ausfüllhilfe steht, dass auch der AG Anteil dort hin soll. Die KSK übernimmt ja auch eine AG-Funktion. Bin auch verwirrt.

    „Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4-10) gehören grundsätzlich Beiträge

    -zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)….

    -zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzl. RV vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil)“

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Danke für die Rückmeldung ! Meiner Meinung nach ist es bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht korrekt, wenn nur der Eigenanteil bescheinigt wird.
    Hallo,

    und warum?
    Es kann schließlich nur der Eigenanteil berücksichtigt werden

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    Für alle, die diese Frage auch interessiert: Die KSK übermittelt nur den Eigenanteil ans Finanzamt.
    Danke für die Rückmeldung ! Meiner Meinung nach ist es bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht korrekt, wenn nur der Eigenanteil bescheinigt wird.

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  • Hinsieht
    antwortet
    Für alle, die diese Frage auch interessiert: Die KSK übermittelt nur den Eigenanteil ans Finanzamt.
    Ich habe (wie von Charlie24 vorgeschlagen den Bescheinigungsabruf genutzt).

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  • Charlie24
    antwortet
    Hilft das eventuell schon?
    Sicherer ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER. Das Finanzamt geht nämlich von den elektronisch übermittelten Werten aus.

    Außerdem kannst du über den Abruf die Bescheinigungen automatisch in deine Einkommensteuererklärung übernehmen.

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  • Hinsieht
    antwortet
    Ok dann mach ich das. Ich habe eine Jahresabrechnung der KSK vorliegen. Dort sind meine Beiträge (Eigenanteil) aufgeführt und darunter der Betrag inkl KSK Anteil (also ca doppelt) mit dem Hinweis: Die KSK hat den Betrag x an die Deutsche Rentenversicherung bzw. den Gesundheitsfonds abgeführt. Hilft das eventuell schon?

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  • Charlie24
    antwortet
    Muss ich jetzt einen komplett neuen Account erstellen oder kann man das irgendwie nachfordern?
    Ja, das musst du, der Abruf geht nur bei einem Softwarezertifikat mit Identifikationsnummer.

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  • Hinsieht
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzt, kannst du nachschauen, welche Werte die KSK an die Finanzverwaltung übermittelt hat.

    Dann siehst du, ob die übermittelten Werte die KSK-Zuschüsse beinhalten oder ob bei der KV ind PV nur dein Eigenanteil übermittelt wurde.
    Der Abruf scheint nur zu gehen, wenn ich mich mit Identifikationsnummer damals registriert hätte. Steuernummer scheint nicht auszureichen. Muss ich jetzt einen komplett neuen Account erstellen oder kann man das irgendwie nachfordern? In den Einstellungen nachtragen geht jedenfalls nicht, das Feld ist grau.

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