Hallo zusammen,
seit dem 10/2020 studiere ich, bis 30.09.20 stand ich in einem Angestelltenverhältnis.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich in diesem Zusammenhang mit der Zeile 54 der Steuererklärung verfahren soll:
Ausschnitt aus der Steuererklärung:
Es bestand 2020 keine Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis/aus der Tätigkeit
Zeile 54: als Student.
Muss ich das angeben? Als Student(Vollzeitstudium) habe ich tatsächlich (BAföG Empfänger, kein anderes Einkommen) keine Rentenversicherungspflicht. Allerdings gilt dies erst seit 10/2020, davor war ich im Angestelltenverhältnis und habe selbstverständlich dahingehend auch entsprechende Abgaben der Rentenversicherung gezahlt.
Lieben Dank!
seit dem 10/2020 studiere ich, bis 30.09.20 stand ich in einem Angestelltenverhältnis.
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich in diesem Zusammenhang mit der Zeile 54 der Steuererklärung verfahren soll:
Ausschnitt aus der Steuererklärung:
Es bestand 2020 keine Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis/aus der Tätigkeit
Zeile 54: als Student.
Muss ich das angeben? Als Student(Vollzeitstudium) habe ich tatsächlich (BAföG Empfänger, kein anderes Einkommen) keine Rentenversicherungspflicht. Allerdings gilt dies erst seit 10/2020, davor war ich im Angestelltenverhältnis und habe selbstverständlich dahingehend auch entsprechende Abgaben der Rentenversicherung gezahlt.
Lieben Dank!
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