Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber

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  • multi
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Und trotzdem kannst du ihn nicht absetzen - das ist es ja gerade.
    Ich halte mich an das, was der BFH zu dem Thema sagt.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,


    Bei mir ist der 20km längere Weg übrigens so frappierend schneller, dass das FA in über 10 Jahren nicht ein einziges Mal nachgefragt hat. Und mir ist auch schnurz, ob mein Fall typisch ist.
    Und trotzdem kannst du ihn nicht absetzen - das ist es ja gerade.

    EDIT: Ich glaube das war falsch. Der Fragesteller kann 40 km absetzen, obwohl die Entfernung nur 34 km beträgt.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 23.09.2021, 08:14.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    eben, verkehrsgünstigen Umwege hatte ich ja angesprochen. Aber im Ernst, wie häufig ist das denn?
    Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller in der Lage ist, eine Uhr abzulesen und weiß, welcher Weg verkehrsgünstiger ist, und ich weiß nicht, wieso relevant ist, bei wieviel anderen eine ähnliche Konstellation ist.

    Bei mir ist der 20km längere Weg übrigens so frappierend schneller, dass das FA in über 10 Jahren nicht ein einziges Mal nachgefragt hat. Und mir ist auch schnurz, ob mein Fall typisch ist.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    eben, verkehrsgünstigen Umwege hatte ich ja angesprochen. Aber im Ernst, wie häufig ist das denn? Aber gut, man kann alles verkomplizieren ...

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

    Kann mal jemand ein Beispiel nennen, in dem die Gesamtstrecke weniger als die Hälfte der Einzelstreckensumme ist? Müsste dann nicht die Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen länger sein als die beiden Einzelstrecken?
    Man nehme eine typische Metropole mit Autobahnring drum herum. Will man vom einen Ende zum anderen, wird man über einen halben Ring meist schneller sein, als wenn man sich mitten durchs Zentrum quält. Liegt der zweite AG aber mitten im Zentrum, spart man bei der Strecke AG1 - AG2- Wohnung tatsächlich Kilometer, braucht aber länger.

    Aber auch der BFH stellt klar, dass längere Alternativstrecken nur abgesetzt werden können, wenn sie auch tatsächlich gefahren werden:
    BFH Urteil v. 16.11.2011 - VI R 46/10 BStBl 2012 II S. 470.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....
    Kann mal jemand ein Beispiel nennen, in dem die Gesamtstrecke weniger als die Hälfte der Einzelstreckensumme ist? Müsste dann nicht die Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen länger sein als die beiden Einzelstrecken? Wie kann das sein? Selbst wenn ich - im Extrem - bei der Fahrt von AG1 zu AG2 wieder an meinem Wohnhaus vorbei fahre ist die Strecke nicht länger, sondern gleich lang.

    Einzig bei verkehrsgünstigen Umwegen (Autobahn etc.) kann ich mir das vorstellen.

    Mein Fazit: Man setzt den halben Rundkurs ab, fertig.
    Ich würde beliebig aufteilen, am Besten so, dass keine Strecke länger als die Einzelstrecke ist (weil das u.U. geprüft wird). Und dann noch eine Bemerkung dazu schreiben (etwa: "1. Teilstrecke" und "2. Teilstrecke").

    Konkret zu den Zahlen aus #5: Die können eigentlich nicht stimmen.
    Denn warum ist für AG1 der Hinweg 46 km lang, der Rückweg am 2. AG vorbei aber nur 20+14=34 km? Oder anders: Warum fährt man die 34 km nicht auch auf dem Hinweg? Sind die 46 km wirklich - trotz 12 km mehr - verkehrsgünstiger?

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Wenn ein Umweg gegenüber der kürzesten Entfernung zu AG1 verkehrsgünstiger ist, kann dies angesetzt werden. Natürlich nur dann, wenn man diesen Weg auch tatsächlich fährt. Wenn man durch AG2 für eine Strecke wieder bei der kurzen Strecke landet, ist das eben so. Was daran unfair sein soll, dass man nicht eine längere Strecke, die man gar nicht nutzt, deswegen auch nicht absetzen kann, verstehe ich nicht.

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  • echoes
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    d.h. Du fährst von AG1 zu AG2?
    Ja. Komme von Zuhause und fahre zu AG1, nach Dienstende zu AG2 und von dort dann nach Hause. Täglich.


    Wieso Reisekostenansatz ? Bei 2 Arbeitgebern hat man auch 2 erste Tätigkeitsstätten. Wie die Entfernungskilometer zu ermitteln sind,

    ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
    So hatte ich es auch versucht anzuwenden und zu errechnen. Würde dann mit meinen tatsächlichen Werten jedoch bedeuten, dass ich weniger Entfernungskilometer geltend machen könnte (nämlich nur die Hälfte der Gesamtstrecke Zuhause-AG1-AG2-Zuhause) als wenn ich nur den Weg von Zuhause nach AG1 angeben würde. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob das a) richtig (und fair?) sein kann, b) ob es einen anderen, steuergünstigeren Weg gibt oder c) ich die Entfernungskilometer/Werbekosten für AG2 gänzlich wegfallen lasse und mich mit meiner Entfernung eben nur auf mein erstes "Haupt"dienstverhältnis beziehe.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wieso Reisekostenansatz ? Bei 2 Arbeitgebern hat man auch 2 erste Tätigkeitsstätten. Wie die Entfernungskilometer zu ermitteln sind,

    ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Sorry, mein Fehler.

    Hatte den Sachverhalt vertauscht. Meine Lösung galt für mehrere Betriebsstätten des gleichen Arbeitgebers welche an einem Tag aufgesucht werden.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 23.09.2021, 12:17.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    d.h. Du fährst von AG1 zu AG2?

    Zuletzt geändert von FIGUL; 22.09.2021, 10:20.

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  • echoes
    antwortet
    Das Thema ist im Moment tatsächlich auch für mich relevant. Leider komme ich rechnerisch auf ein für mich nachtieliges Ergebnis - jetzt, wo ich zwei Dienstverhältnisse habe.

    Zu den Zahlen:
    Erste Stätte/Arbeitgeber: 46 km von zuhause
    Zweite Erste Stätte/AG: 14 km von zuhause
    Weg zwischen beiden Stätten: 20 km

    Gesamtentfernung Zuhause - AG 1 - AG 2 - Zuhause = 80 km wird in der Form nun täglich gefahren.
    Die einzelnen Wege Zuhause - AG1 und Zuhause - AG 2 würden 60 km ergeben.

    Sehe ich es nun richtig, dass ich maximal die Hälfte der Gesamtentfernung, also 80 : 2 = 40 km angeben kann?
    Hier würde ich in dem Fall meine zweite Tätigkeitsstätte nachteilig auswirken, da ich mit meinem ersten Dienstverhältnis ja 46 km habe geltend machen können.

    Die Strecke Zuhause - AG 1 - AG2 - Zuhause ist nun tatsächlich km-seitig kürzer als bisher Zuhause - AG1 - Zuhause, jedoch muss ich nun den zeitlich wesentlich längeren Weg quer durch die Stadt in Kauf nehmen. Gibt es auch hier wieder Sonderregelung, alternative Entfernungen über andere, längere Strecken anzugeben, wenn diese nachvollziehbar sind?

    Oder könnte ich gar die Entfernungspauschale für die zweite Tätigkeitsstätte entfallen lassen?

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  • Mr_Moe2311
    antwortet
    AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn jemand mehrere Arbeitgeber hat, hat er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten, das scheint dir nicht ganz klar zu sein! Seite 17 ff.:

    Dieser Hinweis hat mir gefehlt, danke! Ich habe die erste Tätigkeitsstätte immer auf mich als Person bezogen. Aber der Hinweis pro Dienstverhältnis eine erste Tätigkeitsstätte war entscheidend.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber

    Wenn jemand mehrere Arbeitgeber hat, hat er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten, das scheint dir nicht ganz klar zu sein! Seite 17 ff.:



    Wie man das bei kombinierten Fahrten richtig erklärt, kannst du hier nachlesen.



    Bei den Wochentagen kannst du auch 2/3 eintragen, gerechnet wird nur mit dem Wert, der bei aufgesucht an XXX Tagen steht.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber

    Hallo Mr_Moe2311,

    du kannst über den Button weitere erste Tätigkeitsstätten hinzufügen.
    gib jeweils die entsprechenden Tage und die jeweiligen einfachen Wegstrecken an.
    Bei den Arbeitstage je Woche musst du dich für einen Wert entscheiden, das dient mehr oder weniger der Plausiprüfung.

    Tschüß

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