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Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber
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Hallo,
Und trotzdem kannst du ihn nicht absetzen - das ist es ja gerade.Bei mir ist der 20km längere Weg übrigens so frappierend schneller, dass das FA in über 10 Jahren nicht ein einziges Mal nachgefragt hat. Und mir ist auch schnurz, ob mein Fall typisch ist.
EDIT: Ich glaube das war falsch. Der Fragesteller kann 40 km absetzen, obwohl die Entfernung nur 34 km beträgt.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 23.09.2021, 08:14.
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Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller in der Lage ist, eine Uhr abzulesen und weiß, welcher Weg verkehrsgünstiger ist, und ich weiß nicht, wieso relevant ist, bei wieviel anderen eine ähnliche Konstellation ist.Zitat von reckoner Beitrag anzeigeneben, verkehrsgünstigen Umwege hatte ich ja angesprochen. Aber im Ernst, wie häufig ist das denn?
Bei mir ist der 20km längere Weg übrigens so frappierend schneller, dass das FA in über 10 Jahren nicht ein einziges Mal nachgefragt hat. Und mir ist auch schnurz, ob mein Fall typisch ist.
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Hallo,
eben, verkehrsgünstigen Umwege hatte ich ja angesprochen. Aber im Ernst, wie häufig ist das denn? Aber gut, man kann alles verkomplizieren ...
Stefan
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Man nehme eine typische Metropole mit Autobahnring drum herum. Will man vom einen Ende zum anderen, wird man über einen halben Ring meist schneller sein, als wenn man sich mitten durchs Zentrum quält. Liegt der zweite AG aber mitten im Zentrum, spart man bei der Strecke AG1 - AG2- Wohnung tatsächlich Kilometer, braucht aber länger.Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Kann mal jemand ein Beispiel nennen, in dem die Gesamtstrecke weniger als die Hälfte der Einzelstreckensumme ist? Müsste dann nicht die Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen länger sein als die beiden Einzelstrecken?
Aber auch der BFH stellt klar, dass längere Alternativstrecken nur abgesetzt werden können, wenn sie auch tatsächlich gefahren werden:
BFH Urteil v. 16.11.2011 - VI R 46/10 BStBl 2012 II S. 470.
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Hallo,
Kann mal jemand ein Beispiel nennen, in dem die Gesamtstrecke weniger als die Hälfte der Einzelstreckensumme ist? Müsste dann nicht die Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen länger sein als die beiden Einzelstrecken? Wie kann das sein? Selbst wenn ich - im Extrem - bei der Fahrt von AG1 zu AG2 wieder an meinem Wohnhaus vorbei fahre ist die Strecke nicht länger, sondern gleich lang.ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....
Einzig bei verkehrsgünstigen Umwegen (Autobahn etc.) kann ich mir das vorstellen.
Mein Fazit: Man setzt den halben Rundkurs ab, fertig.
Ich würde beliebig aufteilen, am Besten so, dass keine Strecke länger als die Einzelstrecke ist (weil das u.U. geprüft wird). Und dann noch eine Bemerkung dazu schreiben (etwa: "1. Teilstrecke" und "2. Teilstrecke").
Konkret zu den Zahlen aus #5: Die können eigentlich nicht stimmen.
Denn warum ist für AG1 der Hinweg 46 km lang, der Rückweg am 2. AG vorbei aber nur 20+14=34 km? Oder anders: Warum fährt man die 34 km nicht auch auf dem Hinweg? Sind die 46 km wirklich - trotz 12 km mehr - verkehrsgünstiger?
Stefan
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Wenn ein Umweg gegenüber der kürzesten Entfernung zu AG1 verkehrsgünstiger ist, kann dies angesetzt werden. Natürlich nur dann, wenn man diesen Weg auch tatsächlich fährt. Wenn man durch AG2 für eine Strecke wieder bei der kurzen Strecke landet, ist das eben so. Was daran unfair sein soll, dass man nicht eine längere Strecke, die man gar nicht nutzt, deswegen auch nicht absetzen kann, verstehe ich nicht.
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Ja. Komme von Zuhause und fahre zu AG1, nach Dienstende zu AG2 und von dort dann nach Hause. Täglich.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
d.h. Du fährst von AG1 zu AG2?
So hatte ich es auch versucht anzuwenden und zu errechnen. Würde dann mit meinen tatsächlichen Werten jedoch bedeuten, dass ich weniger Entfernungskilometer geltend machen könnte (nämlich nur die Hälfte der Gesamtstrecke Zuhause-AG1-AG2-Zuhause) als wenn ich nur den Weg von Zuhause nach AG1 angeben würde. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob das a) richtig (und fair?) sein kann, b) ob es einen anderen, steuergünstigeren Weg gibt oder c) ich die Entfernungskilometer/Werbekosten für AG2 gänzlich wegfallen lasse und mich mit meiner Entfernung eben nur auf mein erstes "Haupt"dienstverhältnis beziehe.Wieso Reisekostenansatz ? Bei 2 Arbeitgebern hat man auch 2 erste Tätigkeitsstätten. Wie die Entfernungskilometer zu ermitteln sind,
ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
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Wieso Reisekostenansatz ? Bei 2 Arbeitgebern hat man auch 2 erste Tätigkeitsstätten. Wie die Entfernungskilometer zu ermitteln sind,
ist hier unter 1.8 beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
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Sorry, mein Fehler.
Hatte den Sachverhalt vertauscht. Meine Lösung galt für mehrere Betriebsstätten des gleichen Arbeitgebers welche an einem Tag aufgesucht werden.
Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 23.09.2021, 12:17.
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Das Thema ist im Moment tatsächlich auch für mich relevant. Leider komme ich rechnerisch auf ein für mich nachtieliges Ergebnis - jetzt, wo ich zwei Dienstverhältnisse habe.
Zu den Zahlen:
Erste Stätte/Arbeitgeber: 46 km von zuhause
Zweite Erste Stätte/AG: 14 km von zuhause
Weg zwischen beiden Stätten: 20 km
Gesamtentfernung Zuhause - AG 1 - AG 2 - Zuhause = 80 km wird in der Form nun täglich gefahren.
Die einzelnen Wege Zuhause - AG1 und Zuhause - AG 2 würden 60 km ergeben.
Sehe ich es nun richtig, dass ich maximal die Hälfte der Gesamtentfernung, also 80 : 2 = 40 km angeben kann?
Hier würde ich in dem Fall meine zweite Tätigkeitsstätte nachteilig auswirken, da ich mit meinem ersten Dienstverhältnis ja 46 km habe geltend machen können.
Die Strecke Zuhause - AG 1 - AG2 - Zuhause ist nun tatsächlich km-seitig kürzer als bisher Zuhause - AG1 - Zuhause, jedoch muss ich nun den zeitlich wesentlich längeren Weg quer durch die Stadt in Kauf nehmen. Gibt es auch hier wieder Sonderregelung, alternative Entfernungen über andere, längere Strecken anzugeben, wenn diese nachvollziehbar sind?
Oder könnte ich gar die Entfernungspauschale für die zweite Tätigkeitsstätte entfallen lassen?
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AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn jemand mehrere Arbeitgeber hat, hat er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten, das scheint dir nicht ganz klar zu sein! Seite 17 ff.:
Dieser Hinweis hat mir gefehlt, danke! Ich habe die erste Tätigkeitsstätte immer auf mich als Person bezogen. Aber der Hinweis pro Dienstverhältnis eine erste Tätigkeitsstätte war entscheidend.
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AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber
Wenn jemand mehrere Arbeitgeber hat, hat er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten, das scheint dir nicht ganz klar zu sein! Seite 17 ff.:
Wie man das bei kombinierten Fahrten richtig erklärt, kannst du hier nachlesen.
Bei den Wochentagen kannst du auch 2/3 eintragen, gerechnet wird nur mit dem Wert, der bei aufgesucht an XXX Tagen steht.
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AW: Anlage N: Fahrtkosten/Werbekosten - mehrere Arbeitgeber
Hallo Mr_Moe2311,
du kannst über den Button weitere erste Tätigkeitsstätten hinzufügen.
gib jeweils die entsprechenden Tage und die jeweiligen einfachen Wegstrecken an.
Bei den Arbeitstage je Woche musst du dich für einen Wert entscheiden, das dient mehr oder weniger der Plausiprüfung.
Tschüß
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