2. EÜR für Aufsichtsratstätigkeit

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  • steini3877
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2014
    • 307

    #1

    2. EÜR für Aufsichtsratstätigkeit

    Nachdem ich hier schon mal fragte, jetzt noch detaillierter gefragt. Bisher habe ich immer nur eine EÜR für meine Photovoltaikanlage gemacht und den Gewinn in der Anlage G erklärt. Die Einnahmen der Aufsichtsratstätigkeit habe ich in der Anlage S erklärt. Nun wurde hier geschrieben, ich müsste dafür auch eine EÜR machen.
    Zwei Fragen:
    - Wo finde ich in mein Elster eine zweite separate EÜR?
    - Kommt das Ergebnis (Gewinn) dieser EÜR auch in die Anlage G der ESt. ? Also quasi zum Gewinn der Photovoltaik dazu addiert?
    vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Wenn du eine zweite EÜR erstellen willst bzw. musst, startest du ein neues Formular. Wo ist das Problem ?

    Aufsichtsrat ist Anlage S und nicht Anlage G, so wie bisher schon richtig erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • steini3877
      Erfahrener Benutzer
      • 28.01.2014
      • 307

      #3
      Warum muss ich dann EÜR machen, wenn ich gleich alles in Anlage S schreibe?

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Weil das Finanzamt wissen will, wie sich Deine 3 Mrd. Gewinn zusammen kommen. Waren es 3 Mrd. Einnahmen und keine Ausgaben, waren es 35 Mrd. Einnahmen und 32 Mrd. € Bewirtungskosten und und und ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          Warum muss ich dann EÜR machen, wenn ich gleich alles in Anlage S schreibe?
          Als Aufsichtsrat kann man doch auch Betriebsausgaben aus dieser Tätigkeit haben oder nicht ?

          In der Anlage S wird ja nur der steuerpflichtige Gewinn eingetragen, Betriebsausgaben können da nicht erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            steini3877
            vor einem Jahr hast du das Gleiche gefragt.
            Lies dir einfach die Antworten von 2020 durch

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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