AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Off topic!
Ich bevorzuge auch SEPA-Lastschriftmandate. Um bei Zahlungen, die nur einmal jährlich abgebucht werden, keine Überraschungen zu erleben, sind alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
in einer Budgetverwaltung erfasst, die auf dem Vorjahr aufbaut und während des Jahres aktualisiert wird. Das Budget führe ich in Excel, das geht wesentlich schneller als mit meinem Bankingprogramm.
Das einzige, was mich bei der Einkommensteuer ein wenig stört, ist der Umstand, dass nur einmal im Quartal und nicht monatlich abgebucht wird, aber auch dafür habe ich eine Lösung gefunden.
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Finanzamt antwortet in Papierbrief
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AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Wie schon gesagt ist das nicht möglich. Der Finanzbeamte kann nicht auf Dein Postfach zugreifen.Zitat von Bramko Beitrag anzeigenNa ja, auf mein Mein Elster Postfach könnte der ja schreiben, rein technisch zumindest müsste es möglich sein.
Ehrlich gesagt, ich selber wollte die Kontrolle über meine vielen regelmäßigen Zahlungen behalten, und hab eine Zeitlang keine Abbuchungsermächtigungen erteilt. Das hat aber trotzdem dazu geführt, dass ich ab und zu was vergessen habe, oder Änderungen des Betrags nicht gleicht eingepflegt hab. Am Ende wirds dann auch sehr übersichtlich, wenn man rückwirkend Nachzahlungen der regelmäßigen Zahlung zuordnen muss, oder der Zahlungsempfänger überbezahlte Beträge nicht gleich zurücküberweist.Zitat von Bramko Beitrag anzeigenZum Beenden des Dauerauftrages brauche ich nur eigene Kraft und funktioniertes Banking.
Beim SEPA-Mandat da muss noch Zahlungsempfänger in die Prozedur rangezogen werden.
Inzwischen mach ich genau das Gegenteil. Ich versuche alle zu zahlenden Beträge abbuchen zu lassen. Und, ehrlich gesagt, wenn die Einkommensteuer-Vorauszahlung mit Nebenleistungen abgebucht wird, dann guck ich schon lange nicht mehr, ob der Betrag jetzt richtig ist. Bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung such ich mir die Abbuchungen aber zusammen.
Ich geb Dir aber Recht insoweit, dass Du selber rausfinden musst was für Dich das praktikablere ist.
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Ein Gast antworteteAW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Na ja, auf mein Mein Elster Postfach könnte der ja schreiben, rein technisch zumindest müsste es möglich sein.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNaja, obs darf ... jedenfalls hat der Finanzbeamte keinen Zugriff auf Dein Postfach, er kann es also nicht.
Nicht der Fälligkeitszeitraum ist in der Überweisung anzugeben, sondern der Zeitraum, für den die Steuer anfällt. Z. B. 2017, 07/19 oder 3. Vj. 19, bzw. dementsprechend 2017, 0719, 4319.
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Danke für dein Tipp.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
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Dauerauftrag zu beenden geht, denk ich mal, schneller und unter geringerem Arbeitsaufwand.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
wie wärs mit SEPA-Mandat?
Est-Voraustahlungen sind doch höchstwahrscheinlich nicht gleichbleibend
Gruß FIGUL
Zum Beenden des Dauerauftrages brauche ich nur eigene Kraft und funktioniertes Banking.
Beim SEPA-Mandat da muss noch Zahlungsempfänger in die Prozedur rangezogen werden.
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Diesen Weg will ich nicht gehen.Zitat von mhanft Beitrag anzeigenMan kann aber einstweilen seinem Finanzamt (einmal im Leben) schriftlich erlauben, per simpler E-Mail zu antworten, und zwar hiermit:
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rgeheimnis.pdf
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AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Man kann aber einstweilen seinem Finanzamt (einmal im Leben) schriftlich erlauben, per simpler E-Mail zu antworten, und zwar hiermit:Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
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AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Bisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
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AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Hallo,Zitat von Bramko Beitrag anzeigenHallo,
haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?
wie wärs mit SEPA-Mandat?
Est-Voraustahlungen sind doch höchstwahrscheinlich nicht gleichbleibend
Gruß FIGUL
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AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief
Naja, obs darf ... jedenfalls hat der Finanzbeamte keinen Zugriff auf Dein Postfach, er kann es also nicht.
Nicht der Fälligkeitszeitraum ist in der Überweisung anzugeben, sondern der Zeitraum, für den die Steuer anfällt. Z. B. 2017, 07/19 oder 3. Vj. 19, bzw. dementsprechend 2017, 0719, 4319.
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Finanzamt antwortet in Papierbrief
Hallo,
haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?Stichworte: -

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