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    mehrfache Steuererklärung

    Nur zur Info:
    Ich hatte meine Steuererklärung im Januar und dann ein zweites Mal (fast identisch) im Februar abgeschickt. Heute kam dann der Steuerbescheid. Zu meiner Überraschung bezog er sich auf die erste Steuererklärung vom Januar. Das ist in meinem Fall unproblematisch, aber ich denke, man sollte das wissen, Denn es heißt ja immer, dass die letzte Steuererklärung maßgebend ist und die vorherigen nicht berücksichtigt werden. Offenbar ist es anders.
    Zuletzt geändert von ; 13.04.2021, 12:45.

    #2
    Ungewöhnlich !

    Bei mir haben solche Korrekturübermittlungen in der Vergangenheit eigentlich immer geklappt, d. h., es wurde die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ungewöhnlich !

      Bei mir haben solche Korrekturübermittlungen in der Vergangenheit eigentlich immer geklappt, d. h., es wurde die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
      Ja in der Vergangenheit. Aber in diesem Jahr scheint manches anders zu laufen, als man es gewohnt ist.

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        #4
        Sind Steuernummer, Steuerart und Zeitraum wirklich identisch?

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Sind Steuernummer, Steuerart und Zeitraum wirklich identisch?
          Steuernummer: identisch
          Steuerart: identisch
          Zeitraum: identisch

          Meine zweite Steuererklärung (im Februar) beinhaltet nur eine winzige Abweichung von meiner ersten Steuererklärung (im Januar), die sich im Steuerbescheid nicht auswirkt. Ich wollte einfach mal wissen, ob das Finanzamt auf die erste oder auf die zweite Erklärung reagiert. Jetzt weiß ich es.

          Nachträgliche Erklärung wegen "holzgoe":
          Sinn und Zweck meiner zweiten, korrigierten Steuererklärung war es, eine perfekte Steuererklärung abzugeben, da die erste einen Makel autwies (ich bin da ziemlich pedantisch). Es war nicht Sinn und Zweck der Übung, das Finanzamt/Elster zu testen oder zu kritisieren.

          Möglicherweise wurde die zweite Steuererklärung elster-seitig als Dublette gewertet. Aus meiner Sicht war sie jedenfalls keine Dublette, sonst hätte ich sie nicht abgegeben.
          Außerdem: Weshalb sollte Elster die mehrfachen Steuererklärungen auf Dubletten überprüfen, wenn doch angeblich immer die letzte/neueste Steuererklärung zu Grunde gelegt wird? Das wäre dann doch ein völlig unnötiger Aufwand.
          Zuletzt geändert von ; 14.04.2021, 12:34.

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            #6
            Zitat von forum_nutzer Beitrag anzeigen
            ......
            Meine zweite Steuererklärung (im Februar) beinhaltet nur eine winzige Abweichung von meiner ersten Steuererklärung (im Januar), die sich im Steuerbescheid nicht auswirkt. Ich wollte einfach mal wissen, ob das Finanzamt auf die erste oder auf die zweite Erklärung reagiert..
            Hallo forum_nutzer,
            beide Erklärungen von dir wurden ja abgesandt bevor in den Finanzämtern der Start der Veranlagung um den 15.März losging.
            Die Bearbeitung erfolgt nach Erklärungseingang also wurde deine "Januar"-Erklärung verarbeitet, dabei wurde die Dublette festgestellt, die keine steuerliche Abweichung hatte wie du selbst sagst.
            Solche Tests taugen also nicht zur Verallgemeinerung welche Erklärung verarbeitet wird.

            Tschüß

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              #7
              Aus Interesse: Woran genau konntest Du denn feststellen, welche Erklärung bearbeitet wurde, wenn das Ergebnis identisch ist?
              Waren im Bescheid eindeutige Details erkennbar?

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                #8
                Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                Aus Interesse: Woran genau konntest Du denn feststellen, welche Erklärung bearbeitet wurde, wenn das Ergebnis identisch ist?
                Waren im Bescheid eindeutige Details erkennbar?
                Eigentlich habe ich meinen Account ja gestern schon abgemeldet. Da er aber noch nicht gelöscht ist, möchte ich Ihre berechtigte Frage gerne noch beantworten:

                In den "Erläuterungen zur Festsetzung" als Bestandteil des Steuerbescheides steht folgendes:
                "Der Festsetzung liegen Ihre (am 21.01.2021 um ....Uhr) in authentifizierter Form übermittelten Daten zu Grunde."

                Ich hatte erwartet, dass der Festsetzung die von mir im Februar übermittelten Daten zu Grunde liegen. Aber so ist es mir natürlich auch recht. Vielleicht bekomme ich in 4 Wochen ja noch einen zweiten Steuerbescheid. Dann melde ich mich wieder.

                mfG (Ex-) forum_nutzer

                P.S. Uhrzeit auf die Sekunde genau = hh:mm:ss
                Zuletzt geändert von ; 14.04.2021, 11:42.

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