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Kinderfreibetrag vor 1 Monat berücksichtigt,heute nicht mehr,gleiche Einkommenssummen

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    Kinderfreibetrag vor 1 Monat berücksichtigt,heute nicht mehr,gleiche Einkommenssummen

    Hallo,

    ich hab vor nem Monate mal die Berechnung vorab gestartet. Da wurde der Kinderfreibetrag berücksichtigt.
    Jetzt 1 Monat später wird der nicht mehr berücksichtigt. Die Summen der Einkommen usw. haben sich in diesem Monat nicht verändert.
    Es wurde mit exakt den gleichen Zahlen gerechnet, jedoch kommt jetzt eine um fast 500 Euro höhere Steuerschuld zusammen.....
    Wie kann das sein, wenn ich meine Einkommen usw ja nicht verändert habe?

    #2
    Wie kann das sein, wenn ich meine Einkommen usw ja nicht verändert habe?
    Meines Erachtens hat das damit zu tun, dass bei der Günstigerprüfung Kindergeld zu Kinderfreibetrag fälschlich mit Werten ohne den Corona-Bonus

    von 300,00 € je Kind gerechnet wurde und dieser Fehler in der Steuerberechnung dann im Laufe des Monat März behoben wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!
      Ach Mist, mein Steuerdelta zwischen mit und ohne Freibetrag ist 5304€
      Das Kindergeld mit Corona-Bonus ist 2x2748€=5496€.
      Somit ist das Kindergeld um 192 vorteilhafter, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann war wohl tatsächlich der Corona-Bonus nicht in der Berechnung enthalten.
      Mist, verdammter

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        #4
        Hallo,

        ja so ist das.
        Jeder Durchschnittsverdiener muss sich auch nur mit dem Kindergeld zufrieden geben
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ja so ist das.
          Jeder Durchschnittsverdiener muss sich auch nur mit dem Kindergeld zufrieden geben
          Die Aussage ist ja ne große Hilfe. Danke
          Muss ich mich jetz entschuldigen, wenn ich mehr als Durchschnitt verdiene?
          Musste mir das (höhere Einkommen) auch erarbeiten und habs ned geschenkt bekommen. ‍
          Schönen Abend

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            #6
            Muss ich mich jetz entschuldigen, wenn ich mehr als Durchschnitt verdiene?
            Muss man sicher nicht, aber zu dem Thema Günstigerprüfung Kindergeld versus Kinderfreibetrag gab es auch im Forum schon die eine

            oder andere Neiddebatte, weil nicht jeder auf Anhieb begreift, dass man beim Kinderfreibetrag nur die zu viel bezahlten Steuern zurückerhält.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              weil nicht jeder auf Anhieb begreift
              Das ist eine sehr einfache und wirksame Möglichkeit, Menschen mit anderer Meinung abzuqualifizieren.

              Kommentar


                #8
                Menschen mit anderer Meinung abzuqualifizieren.
                Die Freistellung des Existenzminimums von persönlichen Steuern ist nun mal im Grundgesetz als nicht abänderbarer

                Verfassungsgrundsatz verankert, also verfassungsrechtlich geboten, das muss man nur akzeptieren. Das Thema taugt nicht

                für Meinungen, das ist seit mehr als 15 Jahren ausdiskutiert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Die Freistellung des Existenzminimums wurde aus dem Grundgesetz abgeleitet. Leider greift es nur ab einer bestimmten Einkommenshöhe.

                  Unsere Gesetze und Urteile sind nicht gottgegeben und unabänderbar. Und die Argumentation, dass man 'seit mehr als 15 Jahren ausdiskutiert'e Regelungen für die Ewigkeit festschreiben muss ist absolut inakzeptabel.

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                    #10
                    Charlie24 Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist auch im Grundgesetzt verankert. Nur interessiert das aktuell unsere Politiker nicht

                    Und in unserem Steuerrecht gibt es diverse Regelungen welche nur die besser verdieneneden bzw vermögenden Mitbürger begünstigen (Stwort: Abgeltungssteuer). Man muss dies aber nicht gut finden, nur weil es im Gesetz steht. Und wenn etwas nix taugt, dann muss man es ändern egal wie alt die Regelung bereits ist.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      Zitat von Bibo1983 Beitrag anzeigen
                      Muss ich mich jetz entschuldigen, wenn ich mehr als Durchschnitt verdiene?
                      Du könntest dich auch einfach darüber freuen, dass du als Steuersubvention 5496€ Kindergeld bekommen hast statt nur 5304€ Steuervorteil.

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                        #12
                        Und wenn etwas nix taugt, dann muss man es ändern egal wie alt die Regelung bereits ist.
                        Beruhigend ist für mich allerdings, dass man bestimmte Vorschriften des Grundgesetzes nicht ändern kann !

                        https://www.bundestag.de/resource/bl...3-pdf-data.pdf
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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