Vermietung und Verpachtung- Anlage V

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  • VSW-BS
    antwortet
    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Stichwort Gestaltungsmißbrauch
    Zu diesem Stichwort gibt es jede Menge Treffer im Internet
    Muss nicht immer Gestaltungsmissbrauch sein. Gerade in Bezug auf Werbungskosten/Arbeitszimmer erzwingen die FÄ oft (in meinen Augen völlig überflüssige und mit viel Aufwand verbundene) Gestaltungen, um Kosten anerkannt zu bekommen. (immer vorausgesetzt: hält Fremdvergleich stand)

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich kann den Fehler nicht nachvollziehen. Sind vielleicht Zuordnungs- oder Vorzeichenfehler unterlaufen ?

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  • XaverWdg
    antwortet
    Wie gesagt
    Stichwort
    Gestaltungsmißbrauch
    Zu diesem Stichwort gibt es jede Menge Treffer im Internet

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich hatte nicht erwähnt, dass die ETW an meinem Arbeitsort liegt, gemeinsam erworben wurde und für mich die doppelte Haushaltsführung gilt.
    Das hättest du aber erwähnen sollen, wir mögen unsere Freizeit nämlich nicht für Fragen verschwenden, deren Beantwortung keinen Sinn macht.

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  • C55B-BRNS-BY8A
    antwortet
    Das ist kein Konstrukt, sondern mein gutes Recht. Ich hatte nicht erwähnt, dass die ETW an meinem Arbeitsort liegt, gemeinsam erworben wurde und für mich die doppelte Haushaltsführung gilt. Deshalb ist es so rechtens. Ich mache die Steuererklärung das erste Mal über elster.de .Ich habe dann vielleicht das falsche Unterforum ausgewählt. Ich habe keinerlei Erfahrungen mit solchen Foren. Die Hotline empfahl mir diesen Weg.

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  • Laie123
    antwortet
    Nicht akzeptiert wird es, wenn Sie Teile Ihrer Wohnung an den Partner vermieten. Bei Ehepartner ist die gemeinsame Nutzung der Wohnung aus privaten Zwecken in der Regel sofort ersichtlich. Selbst bei unverheirateten Paaren überwiegt die private Veranlassung des zusammenlebens und ein Miet -oder Untervermieterverhältnis kommt nicht in Frage. (FG Baden Württemberg vom 6.6.2019, 1K 699/19)

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  • Charlie24
    antwortet
    Mein Mann hat seinen halben Anteil der Eigentumswohnung an mich vermietet. rmacht 1500 Euro Einnahmen geltend ...
    Und was hat jetzt die fälschlich im Unterforum für ElsterFormular gestellte Frage wirklich mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?

    Da ich nicht glaube, dass ein Finanzamt solche Konstrukte überhaupt anerkennt, möchte ich keine Zeit damit verschwenden, den Fehler zu analysieren.

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  • C55B-BRNS-BY8A
    hat eine Umfrage erstellt Vermietung und Verpachtung- Anlage V.

    Vermietung und Verpachtung- Anlage V

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    Erbitte dringend Hilfe!
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    Erbitte dringend Hilfe!
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    Wer kann mir helfen? Zur Sachlage : Mein Mann hat seinen halben Anteil der Eigentumswohnung an mich vermietet. rmacht 1500 Euro Einnahmen geltend und hat aber 3916 Euro Werbungskosten. Ich habe unter 2 " Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung Punkt 12 die 1500 Euro eingetragen. Die Werbungskosten wurden auch richtig erfasst. Bei der Prüfung Bescheid wird aber 2 x 1500 Euro verrechnet und es es ensteht ein Minus von 916 Euro. Es ist aber ein Minus von 2416 Euro . BeI Zeile 23 ( Überschuss zu übertragen nach Zeile 24 ) steht -2416. Wenn ich das nicht in Zeile 24 einfüge zeigt er mir einen Fehler an, wenn ich es eintrage wird es falsch verrechnet. Was mache ich falsch? Kann mir Jemand helfen? Werden manchmal Verluste woanders eingetragen. Vielen Dnnk schon mal für Eure Hilfe.
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