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Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

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    #16
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hallo Frak,

    aber genau aus dem von @FIGUL genannten Grund hast du jetzt die "freundliche Erinnerung" bekommen, weil du bis 31.07.19 hättest abgeben müssen.

    Tschüß

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      #17
      AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

      Bitte genau lesen.

      Da steht drin: Dies ist keine Verlängerung der Abgabefrist.

      Das bekommen nur die, die noch nichts abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

      Verspätungszuschläge können trotzdem festgesetzt werden.

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        #18
        AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

        Wenn du zu deiner Erklärung für 2018 tatsächlich Fragen hattest, hättest du ja auch für 2018 fragen können und nicht für 2017.

        Wenn deine Einkünfte 2018 erneut unter dem Grundfreibetrag lagen, wird nicht viel passieren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

          Hallo Frak,

          aber genau aus dem von @FIGUL genannten Grund hast du jetzt die "freundliche Erinnerung" bekommen, weil du bis 31.07.19 hättest abgeben müssen.

          Tschüß


          Bitte genau lesen.

          Da steht drin: Dies ist keine Verlängerung der Abgabefrist.

          Das bekommen nur die, die noch nichts abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

          Verspätungszuschläge können trotzdem festgesetzt werden.

          Ich verstehe. Ja, ich werde sie heute abgeben.



          Wenn du zu deiner Erklärung für 2018 tatsächlich Fragen hattest, hättest du ja auch für 2018 fragen können und nicht für 2017.
          Ich habe 2017 im Titel geschrieben, da die Nummern jeder Zeile sich für die verschiedenen Jahre unterscheiden können und ich mich eben auf die aus 2017 bezogen habe um den Fehler zu finden um es für die nächsten richtig zu machen.


          Wenn deine Einkünfte 2018 erneut unter dem Grundfreibetrag lagen, wird nicht viel passieren.
          Wie hoch ist der Freibetrag eigentlich? Gibt es da Unterschiede als Selbstständiger bzw. bei Honorarbasis?

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            #20
            AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

            Zitat: Wie hoch ist der Freibetrag eigentlich? Gibt es da Unterschiede als Selbstständiger bzw. bei Honorarbasis?
            Einiges Basiswissen kannst du dir durchaus selbst mit Hilfe des Internets erwerben

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

              Vielen Dank an alle für die Antworten nochmal.

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