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Fehler in MeinElster? Versorgungsbezüge (Zl. 9 SteuerBesch) (Steuer 2020)

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    #16
    Unter Software versteht man alle nicht technisch-physikalischen Funktionsbestandteile eines Computers, insbesondere Computerprogramme. Eine Webanwendung -wie Mein Elster- ist gerade nicht Teil des Computers, sondern eine "Anwendung" des Anbieters, die über den Browser auf den Servern des Anbieters läuft. Das siehst Du schon daran, dass Du keine Updates durchführst, sondern der Anbieter intern auf dessen Servern, weswegen nicht Du die Meldung herausgibst, dass wegen Wartungsarbeiten Mein Elster von X Uhr bis Y Uhr nicht zur Verfügung steht, sondern der Anbieter.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Nichtsdestotrotz habe ich unter Anlage R nachgesehen und gesehen, dass ich dort tatsächlich diesen Eintrag getätigt habe.
      Wenn es für den Versorgungsbezug eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, was ja der Fall ist, darf der nicht in der Anlage R erklärt werden.

      Die Angaben unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung gehören in die Anlage N. Die Erfassung in der Anlage R muss gelöscht werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von RFranke Beitrag anzeigen
        Ich habe ein Problem mit der Verrechnung von "Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre" (Zl.9 Steuerbescheinigung). Der hier eingegebene Betrag wird in der automatischen Steuerberechnung einfach (automatisch) auf den Bruttoarbeitslohn draufgeschlagen. Zusätzlich wird der Betrag aber auch im Abschnitt "Sonstige Einkünfte" , hier dann mit Freibetrag aufgeführt und landet dann ein zweites Mal in der Berechnung zum "Gesamtbetrag der Einkünfte", wird also (quasi) doppelt berücksichtigt.
        Mir ist es nicht gelungen die automatsche Aufaddierung in MeinElster zum Bruttogehalt zu unterbinden.(Eintragung Anlage N unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre) Gibt es da eine Lösung/Trick? Oder handelt es sich um einen Fehler der automatischen Steuerberechnung von MeinElster?
        Hallo RFranke,
        Ich befinde mich in gleiche Situation wie du (im April). Habe gesamte Auszahlung der Betriebsrente (eine vollständige Kapitalauszahlung) bekommen und dafür eine separate Lohnsteuerbescheinigung bekommen, dort unter Nummer 9 stand die ganze Summe.

        Ich möchte gerne wissen,
        ob Finanzamt das Betriebsrente Eintrag im Anlage R anerkannt hat, wenn ja in welche Zeile Anlage R oder R-AV hast du die Summe eingetragen?
        MfG

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          #19
          Wenn es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, ist die Abfindung in der Anlage N zu erklären und nicht in der Anlage R-AV/bAV !

          Das ist doch auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 in Zeile 16 problemlos möglich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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