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Umsatzsteuererklärung Corona Zuschuss und Übungsleiterfreibeträge

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    Umsatzsteuererklärung Corona Zuschuss und Übungsleiterfreibeträge

    Hallo, das Portal ist mit mir so hilfreich...
    Meine Fragen bzgl. USt Erklärung:
    - Wird der Coronahilfe Zuschuss eingetragen?
    - Wo trage ich die Einnahmen nach §4 Nr.14a UStG (Keine MwSt.) ein
    - Wird die Übungsleiterpauschale eingetragen. wird sie überhaupt in die USt Erklärung eingetragen?

    Herzlichen Dank für eure Antworten

    #2
    Wird der Coronahilfe Zuschuss eingetragen?
    Nein, ein echter Zuschuss ist nicht steuerbar.

    - Wo trage ich die Einnahmen nach § 4 Nr.14a UStG (Keine MwSt.) ein
    Zeile 74, Kennzahl 287 auf Seite 5

    - Wird die Übungsleiterpauschale eingetragen. wird sie überhaupt in die USt Erklärung eingetragen?
    Die müsste ebenfalls dort landen, nur die Nummer ist in der Regel Nr.. 26b
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Viele vielen Dank Charlie24 <3 <3

      Nur dies kann ich nicht zuordnen: Die müsste ebenfalls dort landen, nur die Nummer ist in der Regel Nr.. 26b
      ----------------------------------
      so sieht die Seite aus:

      Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

      nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend

      Paragraph
      Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer(Euro)
      Zeile 73
      nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken usw.)
      Kennzahl 286
      Zeile 74
      nach § 4 Nummer ... UStG


      Kennzahl 287
      Zeile 75
      Summe der Zeilen 73 und 74
      zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörend


      Kommentar


        #4
        nach § 4 Nummer ... UStG
        Du kannst doch im Textfeld links eintragen: 14a, 26b, falls 26b bei dir zutrifft und die Umsätze rechts als Summe angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          ... ich dachte, ich müsste die Beträge einzeln angeben. Alles klar :-)
          Fühl dich gedrückt Charlie24, Dankeschön!!

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