Hallo,
aber ich hatte das Bedürfnis deine Aussage zu korrigieren.
Woher willst du wissen, dass der ÖPNV nur selten der günstigsten Straßenverbindung folgt?
Hast du Google Map komplett im Kopf?
Werbungskosten
Einklappen
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Danke verstehe. In dem Fall sind die KM sogar mehr als die Öffis Jahreskarte,
Naja eh alles egal da ich unter der pauschale bin.
Trotzdem vielen dank für die vielen infos.
Find das auch echt interessant.
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Auto, so steht es im Gesetz. Und an anderer Stelle natürlich die ÖPNV-Kosten. Wenn die höher sind, werden die genommen.
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Also ich kann leider nur den kürzesten Weg mit dem Auro angeben?
Oder doch wieviele Km die öffis fahren? Das wäre mit Sicherheit deutlich mehr.
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Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMan nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.
Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.
nicht unbedingt
Zitat aus Haufe:
Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese regelmäßig für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, wenn diese bei der Streckenführung der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung folgen. D. h., dass die längere Strecke zugrunde gelegt werden kann, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist
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Ok also beim Auto komme ich dann auf 14,9 also dann 14 km eintragen.
da komme ich ja doch fast an den Pauschbetrag ran ;-)
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Man nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.
Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.
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Mir fällt da aber noch eine Frage ein.
Wie berechne ich die Kilometerzahl genau?
Über google kann man ja die Entfernung nachschauen.
Obwohl ich mit den Öffis fahre zählt es so als
wenn ich das Auto angebe? Beim Auto sidn es 15 km
und zu Fuß 13 km. Welcher der Werte kann ich denn angeben?
Wie man das genau ausrechnet das weiß ich mit (z.b. 220 * 0,3 * 13)
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Ja den bekomme ich. Allerdings erst seit diesem Jahr. Aber dann weiß ich jetzt schon
das ich das näcnhstes Jahr auf jeden Fall angeben muß :-)
Mensch du bist ja ständig hier im Forum. Ein Finaz Nerd wenn ich das mal so sagen darf :-)
Aber find es echt toll das so ein Forum hier betrieben wird.
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Wenn du einen steuerfreien AG-Zuschuss zu den Öffis bekommst, gehört die Entfernungspauschale natürlich erklärt, auch wenn du letztlich
wieder beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag landest.
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Mir ging es bei den Werbungskosten generell darum Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Ob es da überhaupt Sinn macht das genau einzutragen.
Wie gesagt ich liege durch meine Aufwendungen mit den öffis immer zwischen 700-800€ sprich immer
deutlich unter den Pauschbetrag. Das ich wenn ich steuerfreie Zuschüsse vom AG bekomme
wegen Dienstreisen, Verpflegungsaufwand und Zuschuss zu den Öffis bekomme klar das ich das dann angeben muß.
Aber ob es Sinn macht dann überhaupt Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzugeben!?
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Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.
das stimmt so nicht,
Es kann durchaus kein Wert im Feld stehen und du hattest Kosten für Dienstreisen (Verpflegungsmehraufwand),
dass dadurch deine Werbungskosten über 1000.- liegen.
Was Charlie meinte gilt nur für gesamte Werbungskosten unter 1000.-
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Wenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.Wahrscheinlich auch Dienstreisen wo man steuerfrei ja auch was bekommt.
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Ja das leuchtet ein.
Also man muß das quasi nur genau ausfüllen wenn man Einnahmen hat
in Folge von steuerfreien AG Zuschüssen. Wahrscheinlich auch Dienstreisen
wo man steuerfrei ja auch was bekommt.
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