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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    aber ich hatte das Bedürfnis deine Aussage zu korrigieren.
    Woher willst du wissen, dass der ÖPNV nur selten der günstigsten Straßenverbindung folgt?
    Hast du Google Map komplett im Kopf?

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  • dani_s
    antwortet
    Danke verstehe. In dem Fall sind die KM sogar mehr als die Öffis Jahreskarte,
    Naja eh alles egal da ich unter der pauschale bin.
    Trotzdem vielen dank für die vielen infos.
    Find das auch echt interessant.

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  • Picard777
    antwortet
    Auto, so steht es im Gesetz. Und an anderer Stelle natürlich die ÖPNV-Kosten. Wenn die höher sind, werden die genommen.

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  • dani_s
    antwortet
    Also ich kann leider nur den kürzesten Weg mit dem Auro angeben?
    Oder doch wieviele Km die öffis fahren? Das wäre mit Sicherheit deutlich mehr.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nachdem dani_s den ÖPNV benutzt, der bei der Streckenführung nur selten der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung folgt, hatte ich jetzt

    kein Bedürfnis, alle denkbaren Ausnahmen abzuhandeln.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Man nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.

    Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.
    Hallo,

    nicht unbedingt

    Zitat aus Haufe:

    Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese regelmäßig für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, wenn diese bei der Streckenführung der verkehrsgünstigsten Straßenverbindung folgen. D. h., dass die längere Strecke zugrunde gelegt werden kann, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist

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  • dani_s
    antwortet
    Ok also beim Auto komme ich dann auf 14,9 also dann 14 km eintragen.
    da komme ich ja doch fast an den Pauschbetrag ran ;-)

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  • Charlie24
    antwortet
    Man nimmt die kürzeste mit dem Auto befahrbare Straßenverbindung und rundet das Ergebnis auf volle Kilometer ab.

    Die Berechnung ist hinterlegt, auch die Vergleichsberechnung bei Nutzung der Öffis.

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  • dani_s
    antwortet
    Mir fällt da aber noch eine Frage ein.
    Wie berechne ich die Kilometerzahl genau?
    Über google kann man ja die Entfernung nachschauen.
    Obwohl ich mit den Öffis fahre zählt es so als
    wenn ich das Auto angebe? Beim Auto sidn es 15 km
    und zu Fuß 13 km. Welcher der Werte kann ich denn angeben?
    Wie man das genau ausrechnet das weiß ich mit (z.b. 220 * 0,3 * 13)

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  • dani_s
    antwortet
    Ja den bekomme ich. Allerdings erst seit diesem Jahr. Aber dann weiß ich jetzt schon
    das ich das näcnhstes Jahr auf jeden Fall angeben muß :-)
    Mensch du bist ja ständig hier im Forum. Ein Finaz Nerd wenn ich das mal so sagen darf :-)
    Aber find es echt toll das so ein Forum hier betrieben wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn du einen steuerfreien AG-Zuschuss zu den Öffis bekommst, gehört die Entfernungspauschale natürlich erklärt, auch wenn du letztlich

    wieder beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag landest.

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  • dani_s
    antwortet
    Mir ging es bei den Werbungskosten generell darum Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    Ob es da überhaupt Sinn macht das genau einzutragen.
    Wie gesagt ich liege durch meine Aufwendungen mit den öffis immer zwischen 700-800€ sprich immer
    deutlich unter den Pauschbetrag. Das ich wenn ich steuerfreie Zuschüsse vom AG bekomme
    wegen Dienstreisen, Verpflegungsaufwand und Zuschuss zu den Öffis bekomme klar das ich das dann angeben muß.
    Aber ob es Sinn macht dann überhaupt Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzugeben!?

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.
    Hallo,

    das stimmt so nicht,
    Es kann durchaus kein Wert im Feld stehen und du hattest Kosten für Dienstreisen (Verpflegungsmehraufwand),
    dass dadurch deine Werbungskosten über 1000.- liegen.
    Was Charlie meinte gilt nur für gesamte Werbungskosten unter 1000.-

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  • Charlie24
    antwortet
    Wahrscheinlich auch Dienstreisen wo man steuerfrei ja auch was bekommt.
    Wenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.

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  • dani_s
    antwortet
    Ja das leuchtet ein.
    Also man muß das quasi nur genau ausfüllen wenn man Einnahmen hat
    in Folge von steuerfreien AG Zuschüssen. Wahrscheinlich auch Dienstreisen
    wo man steuerfrei ja auch was bekommt.

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