Werbungskosten
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Das erwähntest Du schon. Stimmt ja auch, der Pauschbetrag wird ja auch genommen bei den Werbungskosten, also den Ausgaben. Aber der Arbeitslohn, also die Einnahmen, werden ggf. erhöht.
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Ah ok das ist interessant. letztes Jahr hatte ich noch keine steuerfreie Arbeitgebererstattungen.
Für dieses Steuerjahr wird sich das aber ändern, Zuschuss zu den öffentlichen Verkehrsmitteln
zählen sicherlich zu den steuerfreien Arbeitgebererstettungen.!?
Ich dachte wenn man eh unter den pauschbetrag ist das man dann die Werbungskosten
nicht wirklich ausfüllen muß da eh der pauschbetrag dann genommen wird.
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Sorry, eine Ausnahme fällt mir noch ein: Soweit Du steuerfreie Arbeitgebererstattungen bekommen hast, solltest Du natürlich auch die dazugehörigen Werbungskosten erklären, so dass sich das meist ausgleichen wird. Anderenfalls "erklärst" Du nämlich durch die Nichteintragung sonst, dass Du gar keine entsprechenden Werbungskosten hattest und der Arbeitgeber die Kosten gar nicht steuerfrei zahlen dürfte. Du läufst dadurch dann Gefahr, dass das Finanzamt konsequent Deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn erhöht.
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dachte ich mir schon.Ich hatte immer Jahrelang den Arbeitsweg angegeben und war eh immer unter den Pauschbetrag.
In dem Bescheid wird dann alles immer aufgelistet. Ich denke zum Zwecke der Übersicht kann man sich das
sparen wenn man eh unter den 1000€ ist ;-)
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Kann man weglassen, die 1.000 € werden automatisch aufgrund § 9a EStG berücksichtigt - sofern sofern der Arbeitslohn auch mindestens 1.000 € beträgt.
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Ich klinke mich hier mal ein weil ich nicht extra einen Thread aufmachen mag.
Macht es überhaupt Sinn Werbungskosten anzugeben (Fahrten zur Arbeit)
wenn man eh unter den 1000€ Pauschbetrag landen wird?
Oder kann man gleich alles weglassen weil das FA ja 1000€ als Pauschbetrag anrechnet?
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Auf das Eingabefeld. Warum soll das nicht möglich sein?Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigenwo muss man drauf klicken...
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Bei den Arbeitsmitteln ist es ebenfalls so, dass ich nicht freien Text eingeben kann ... Oder wo muss man drauf klicken...
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Hallo,
Ich nutze das mein Elster Programm im Internet Browser. Da konnte ich irgendwie keinen freien Text eintragen..nur das drop down Fenster..
Ich meine Entgeltabschluss kosten. Das fällt ja an, um das Konto führen zu können? Ich meine damit nicht kosten für Tan oder Überweisungen...
Gruß
Jim
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Hallo,
du kannst freien Text eingeben
Kto-führung unter Sonstiges Zeile 47 - auch freier Text.
Als AN wirst du ielleicht glaubhaft machen müssen, dass deine Ktogebühren höher als 16.- sind.
Du darfst nämlich nur den beruflichen Teil hernehmen.
Also Überweisungskosten von z.Bsp Strom, Einkauf, Miete kannst du nicht berücksichtigen
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Werbungskosten
Hallo Zusammen,
zu diesem Thema habe ich 2 Fragen:
-die Pauschale 110 für Arbeitsmittel, dort gibt es ja nur noch ein Auswahlfenster, welches wähle ich aus?
- meine Kontoführungsgebühr übersteigt die Pauschale von 16 €, dementsprechend möchte ich diesen Wert gerne angeben.
Aber hier kann man ja nur zwischen folgenden Punkten wählen: Inseratskosten, Kosten Fotokopien, Reisekosten, Schreibmaterial, Telefonkosten.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank im VorausStichworte: -

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