Hallo zusammen,
ich habe eine Photovoltaikanlage und war die letzten Jahre umsatzsteuerpflichtig. Seit 2020 bin ich in der Kleinunternehmerregelung.
Ich muss jetzt meine Umsatzsteuererklärung für 2020 als Kleinunternehmer zur Überprüfung der Kleinunternehmerregelung abgegeben.
In Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2019) - trage ich dort meine Einnahmen inkl. der Umsatzsteuer ein? Ich gehe davon aus, es zählen die kompletten Einnahmen, heißt inklusive Direktverbrauch?
In Zeile 34 (Umsatz im Kalenderjahr 2020) habe ich ja nur noch Einnahme die brutto = netto sind.
Dann verlangt das System noch eine Eingabe in Zeile 168 (Manuelle EIngabe der verbleibenden Umsatzsteuer), die habe ich genullt - korrekt?
Muss aufgrund dessen das in 2019 noch Umsatzsteuer gezahlt wurde sonst noch irgendwo ein Eintrag vorgenommen werden?
Danke und viele Grüße
ich habe eine Photovoltaikanlage und war die letzten Jahre umsatzsteuerpflichtig. Seit 2020 bin ich in der Kleinunternehmerregelung.
Ich muss jetzt meine Umsatzsteuererklärung für 2020 als Kleinunternehmer zur Überprüfung der Kleinunternehmerregelung abgegeben.
In Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2019) - trage ich dort meine Einnahmen inkl. der Umsatzsteuer ein? Ich gehe davon aus, es zählen die kompletten Einnahmen, heißt inklusive Direktverbrauch?
In Zeile 34 (Umsatz im Kalenderjahr 2020) habe ich ja nur noch Einnahme die brutto = netto sind.
Dann verlangt das System noch eine Eingabe in Zeile 168 (Manuelle EIngabe der verbleibenden Umsatzsteuer), die habe ich genullt - korrekt?
Muss aufgrund dessen das in 2019 noch Umsatzsteuer gezahlt wurde sonst noch irgendwo ein Eintrag vorgenommen werden?
Danke und viele Grüße
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