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    Grundstücksgemeinschaft

    In welchem Formular muß ich die anteiligen Einnahmen bei einer Grundstücksgemeinschaft (zwei Eigentümer einer Eigentumswohnung - nicht Ehegatte - ) angeben?

    #2
    Hallo,

    Anlage V
    Gruß FIGUL

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      #3
      Aber wie mache ich die Aufteilung, wenn ich alle Gesamt (Einnahmen- und Ausgaben) angegeben habe ?

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        #4
        Ganz präzise: Anlage V, Teilseite 2 - Anteile an Einkünften unter Grundstücksgemeinschaften Zeile 25.

        Dass für die Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einzureichen ist, ist dir sicher bekannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Aber wie mache ich die Aufteilung, wenn ich alle Gesamt (Einnahmen- und Ausgaben) angegeben habe ?
          In deiner eigenen Erklärung haben die Einnahmen und Ausgaben sowie die Aufteilung nichts verloren. Das muss alles in der Feststellungserklärung gemacht werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ganz präzise: Anlage V, Teilseite 2 - Anteile an Einkünften unter Grundstücksgemeinschaften Zeile 25.

            Dass für die Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einzureichen ist, ist dir sicher bekannt.
            Hallo,

            die Frage war: In welchem Formular.
            Meine ganz präzise Antwort (präziser geht nicht auf die Frage): Anlage V.
            Bei deiner Antwort wäre eine andere Fragestellung Voraussetzung
            Gruß FIGUL

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              #7
              Vielen Dank, Charlie. Du hast mir sehr geholfen. Also muß ich eine Feststellungserklärung erstellen und dann deren Ergebnis in meine Anlage V übernehmen. Richtig so?

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                #8
                Also muß ich eine Feststellungserklärung erstellen und dann deren Ergebnis in meine Anlage V übernehmen.
                So ist das ! Wo dein Anteil am Überschuss zu erklären ist, steht im Beitrag #4
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  FIGUL


                  Mit deinen ganz präzisen Antworten ist den Leuten aber nicht geholfen, das zeigt ja auch dieser Fall.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    FIGUL


                    Mit deinen ganz präzisen Antworten ist den Leuten aber nicht geholfen, das zeigt ja auch dieser Fall.
                    Hallo,

                    das liegt dann an den Leuten.
                    Können keine korrekten Fragen stellen.
                    ist so ein ähnliches Problem wie -Falsches Forum-
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Hallo,
                      im Einkommensteuerformular 2023 wurde anscheinend manches geändert.
                      In der Anlage V habe ich die Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften nicht mehr gefunden. Kann mir jemand die Zeilennummer angeben? Vielleicht bin ich elsterblind?
                      Viele Grüße Udo Karl

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                        #12
                        In der Anlage V habe ich die Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften nicht mehr gefunden.
                        Dafür gibt es ab 2023 die neue Anlage V-Sonstige.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie 24,
                          vielen Dank für die schnelle Nachricht.
                          Des Weiteren suche ich noch bei der AnlageVorsorgeaufwand die Eingabe für die "Zahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung (§ 187a 5GB VI)"
                          Viele Grüße Udo Karl

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                            #14
                            Die Beiträge gehören m. E. in die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke Charlie 24!
                              Viele Grüße Udo Karl

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