In welchem Formular muß ich die anteiligen Einnahmen bei einer Grundstücksgemeinschaft (zwei Eigentümer einer Eigentumswohnung - nicht Ehegatte - ) angeben?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundstücksgemeinschaft
Einklappen
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Ganz präzise: Anlage V, Teilseite 2 - Anteile an Einkünften unter Grundstücksgemeinschaften Zeile 25.
Dass für die Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einzureichen ist, ist dir sicher bekannt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Aber wie mache ich die Aufteilung, wenn ich alle Gesamt (Einnahmen- und Ausgaben) angegeben habe ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenGanz präzise: Anlage V, Teilseite 2 - Anteile an Einkünften unter Grundstücksgemeinschaften Zeile 25.
Dass für die Gemeinschaft eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung -ESt 1 B- einzureichen ist, ist dir sicher bekannt.
die Frage war: In welchem Formular.
Meine ganz präzise Antwort (präziser geht nicht auf die Frage): Anlage V.
Bei deiner Antwort wäre eine andere Fragestellung VoraussetzungGruß FIGUL
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Also muß ich eine Feststellungserklärung erstellen und dann deren Ergebnis in meine Anlage V übernehmen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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FIGUL
Mit deinen ganz präzisen Antworten ist den Leuten aber nicht geholfen, das zeigt ja auch dieser Fall.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenFIGUL
Mit deinen ganz präzisen Antworten ist den Leuten aber nicht geholfen, das zeigt ja auch dieser Fall.
das liegt dann an den Leuten.
Können keine korrekten Fragen stellen.
ist so ein ähnliches Problem wie -Falsches Forum-Gruß FIGUL
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In der Anlage V habe ich die Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften nicht mehr gefunden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Die Beiträge gehören m. E. in die Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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