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Einmonatige Insolvenzgeldzahlung als Teil des Gesamtjahresbruttos?

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    Einmonatige Insolvenzgeldzahlung als Teil des Gesamtjahresbruttos?

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2020 war ich Angestellte in einem gastronomischen Betrieb. Für den Betrieb wurde ab November 2019 Insolvenz angemeldet, und so erhielt ich im Januar 2020 meinen Lohn noch als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Nun sitze ich an der elektronischen Einkommenssteuererklärung für 2020 und habe dem Vorausfüllen zugestimmt.

    Das Insolvenzgeld ist im Kapitel 7 des Hauptvordrucks eingetragen, also als Einkommenseratzleistung.

    Gleichzeitig wird der besagte Monat Januar 2020 in Kapitel 2 der Anlage N in einer seperaten Zeile ebenfalls als Arbeitslohn (hier nun in Brutto) aufgeführt, und damit auch in die Summe des Bruttoarbeitslohns des gesamten Jahres mit einberechnet (Zeile 6).

    Ist das so richtig oder wird mein Januareinkommen damit doppelt gezählt? Schließlich ist das Insolvenzgeld ein Ersatz für nicht gezahlten regulären Lohn und wird nicht zeitgleich/parallel bezogen.

    Ich hoffe jemand hat eventuell eine plausible Erklärung. Danke im Voraus!
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