Hallo,
kennt sich jemand zu dem Thema aus?
Ich benötige einen konkreten Hinweis, was bei den Einträgen der Gemeinden unter "Anteil am Zerlegungsmaßstab" gemeint ist. Bzw. in welcher Form hier was eingetragen werden muss.
Es geht um einen sehr simplen Sachverhalt - Einzelunternehmen, keine Angestellten daher keine Arbeitslöhne, keine Besonderheiten.
Zerlegung nach Regelfall, keine Hinzu/Wegrechnungen.
Klare Abgrenzung nach Monaten - 1/4 Gemeinde A und 3/4 Gemeinde B. Keine weiteren Betriebsstätten.
Ansetzung 1 x 25.000 EUR Unternehmerlohn. D.h. 6.250 EUR nach A und 18.750 EUR nach B.
Trage ich genau das hier ein? Oder etwas anderes?
Danke im Voraus!
Kitty
kennt sich jemand zu dem Thema aus?
Ich benötige einen konkreten Hinweis, was bei den Einträgen der Gemeinden unter "Anteil am Zerlegungsmaßstab" gemeint ist. Bzw. in welcher Form hier was eingetragen werden muss.
Es geht um einen sehr simplen Sachverhalt - Einzelunternehmen, keine Angestellten daher keine Arbeitslöhne, keine Besonderheiten.
Zerlegung nach Regelfall, keine Hinzu/Wegrechnungen.
Klare Abgrenzung nach Monaten - 1/4 Gemeinde A und 3/4 Gemeinde B. Keine weiteren Betriebsstätten.
Ansetzung 1 x 25.000 EUR Unternehmerlohn. D.h. 6.250 EUR nach A und 18.750 EUR nach B.
Trage ich genau das hier ein? Oder etwas anderes?
Danke im Voraus!
Kitty