Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

UStVA vom IV.Quartal 2019 in USt 2020 übertragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    UStVA vom IV.Quartal 2019 in USt 2020 übertragen

    Hallo die Runde. Da ich meine UStVA vom IV.Quartal 2019 erst am 10. Januar 2020 überwiesen habe, muss ich diesen Betrag in die EÜR und UST 2020 eintragen. Nur weiss ich nicht genau wo? Hat jemand eine Idee? Vielen Dank,
    Mathilde

    #2
    Hallo,

    die Zahlungen gehören zum Jahr 2019
    siehe auch:
    https://www.haufe.de/finance/buchfue...86_329882.html
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort, allerdings hatte mir das Finanzamt bestätigt, dass diese Zahlungen zum Jahr 2020 gehören. Alle Beträge (Elterngeld, Krankenversicherungsbeiträge) wurden anhand dieser Information berechnet. Also möchte ich auch die Zahlungen aus das Jahr 2020 übertragen. Grüsse

      Kommentar


        #4
        die Zahlungen gehören zum Jahr 2019
        Bei der Umsatzsteuer in jedem Fall, da wird nichts in die Umsatzsteuererklärung für 2020 übertragen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Stimmt, habe ich auch so gemacht, es heisst nur,

          Kommentar


            #6
            Zitat von Mathilde Rosso Beitrag anzeigen
            Stimmt, habe ich auch so gemacht, es heisst nur,
            Hallo,

            was heisst nur?
            "Habe ich so gemach" was? Die Umsatzsrteuer in 2019?
            Wenn ja, warum stellst du dann die Frage?
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Für Entgeltersatzleistungen und für Vorsorgeaufwendungen gilt ebenfalls das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Krankenversicherungsbeiträge

              werden oft erst zur Monatsmitte gezahlt, da greift die 10-Tage-Regel nicht. Wenn deine Bank die Überweisung der Umsatzsteuervorauszahlung

              am 10.01.2020 ausgeführt hat, ist sie bei dir innerhalb der 10-Tage abgeflossen und hätte in die EÜR für 2019 gehört.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                FIGUL "Stimmt, habe ich auch so gemacht, es heisst nur" war ein Fehler.
                Ich werde diese Summe bei de Ausgaben in der EÜR angeben.
                VG

                Kommentar

                Lädt...
                X