Liebe Forennutzer,
die Zeile 70 der Anlage EÜR von Elster online gehört zu "Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)" der Oberkategorie "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Man kann einen Betrag eingeben. Dieser ist jedoch nicht gewinnmindernd.
Wo kann ich die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer eintragen, die ich unbeschränkt geltend machen möchte?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
LG
Henning
PS: Im pdf-Formular 'EÜR' aus dem Netz steht nichts von 'nicht abziehbar'. Der Text heißt hier "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer'.
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edit: Brett vorm Kopp: Darunter steht (ebenfalls Zeile 70): Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Hat sich erledigt.
die Zeile 70 der Anlage EÜR von Elster online gehört zu "Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich AfA und Schuldzinsen)" der Oberkategorie "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben". Man kann einen Betrag eingeben. Dieser ist jedoch nicht gewinnmindernd.
Wo kann ich die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer eintragen, die ich unbeschränkt geltend machen möchte?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
LG
Henning
PS: Im pdf-Formular 'EÜR' aus dem Netz steht nichts von 'nicht abziehbar'. Der Text heißt hier "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer'.
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edit: Brett vorm Kopp: Darunter steht (ebenfalls Zeile 70): Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Hat sich erledigt.
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