Hotelkosten + Verpflegungspauschale für Zweitstudium in 2017

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  • eppjo
    Neuer Benutzer
    • 17.11.2021
    • 3

    #1

    Hotelkosten + Verpflegungspauschale für Zweitstudium in 2017

    Hallo Zusammen,

    ich kümmer mich gerade um die Steuererklärung 2017 meiner Freundin, diese hat damals als sie ihr Zweitstudium machte mehrmals im Hotel übernachtet. Mir ist bewußt, das ich diese Kosten + die Verpflegungspauschale absetzen kann, jedoch stellt sich mir die Frage wo ich es genau eintragen muss. (Welche Zeilen?)

    Viele Grüße
    Johann
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Wenn sie nicht auch Deine Verlobte ist, sollte sie das selbst machen, Stichwort "unerlaubte Hilfe in Steuersachen"
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Ansonsten hängt es bei Kosten fürs Studium davon ab ob es sich dabei um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben handelt.

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      • eppjo
        Neuer Benutzer
        • 17.11.2021
        • 3

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ansonsten hängt es bei Kosten fürs Studium davon ab ob es sich dabei um Werbungskosten oder um Betriebsausgaben handelt.
        Werbungskosten, es ist ein Studium das sie neben der Arbeit gemacht hat und auch selbst bezahlt hat, es ist außerdem ein Zweitstudium

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Ob neben der Arbeit oder nicht ist egal. Entscheidend ist allein, ob es eine vorher abgeschlossene Erstausbildung oder ein vorher abgeschlossenes Erststudium gibt oder nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • eppjo
            Neuer Benutzer
            • 17.11.2021
            • 3

            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Ob neben der Arbeit oder nicht ist egal. Entscheidend ist allein, ob es eine vorher abgeschlossene Erstausbildung oder ein vorher abgeschlossenes Erststudium gibt oder nicht.
            Deswegen hab ich ja auch Zweitstudium geschrieben!

            Aber meine Frage ist immer noch nicht beantwortet wo trag ich es bei den Werbungskosten ein?

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Für Reisekosten ist Seite 15 der Anlage N gedacht.

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