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Fehler bei Prüfung: Ehepartner verstorben/ Veranlagungsart und Anlage AV

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    Fehler bei Prüfung: Ehepartner verstorben/ Veranlagungsart und Anlage AV

    Guten Tag,
    mit meiner Ehefrau wurde ich in den vergangenen Jahren gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt. Nun ist sie verstorben. Ich habe zunächst gemeinsame Veranlagung angekreuzt und die Eintragungen in Anlage AV vorgenommen. Nun erhalte ich Fehlermeldungen:
    Dann habe ich Einzelveranlagung gewählt und erhalte Fehlermeldungen, obwohl in Anlage AV für die Verstorbene keine Einträge vorhanden sind:
    - Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage AV wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Altersvorsorgebeiträgen vorgenommen.
    - Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage Vorsorgeaufwand wurden jedoch für die Ehefrau / Person B Eintragungen zu Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
    - Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, es wurde jedoch für die Ehefrau / Person B die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt.
    - Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Angabe zur Begründung oder Auflösung eines gemeinsamen Haushalts ist nur zulässig, wenn eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern vorliegt und Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erklärt wurden.
    Was muss ich ändern? Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    wann ist die Ehefrau verstorben?
    Angaben zur Veranlagung darfst du nicht machen.
    In der Anlage AV hast du die Spalte für die Ehefrau benutzt.
    Steht auch so in der Meldung.
    dann schau mal in den Hauptvordruck Seite 6 Zeile 42 und entferne das Häkchen
    Dann sieh mal weiter
    Gruß FIGUL

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      #3
      Wann ist denn deine Frau verstorben ? Wenn das erst 2020 war, ist die Zusammenveranlagung nach wie vor korrekt.

      Die Fehlermeldungen zur Anlage AV betreffen wahrscheinlich die Zeilen mit den Angaben zur Zahl der Kinder.

      Die Fehlermeldung zum Haushalt muss ich selbst erst recherchieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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