Hallo,
ich weiß jetzt nicht ob ich meine Frage hier richtig reingestellt habe. Folgender Sachverhalt.
Aktuell bearbeite ich die Einkommenssteuer aus 2021.
2021 haben wir uns entschlossen eine PV Anlage anzusaffen. Anlage wurde 2022 gekauft und wird 2022 installiert und inbetrieb genommen.
Jetzt wollte ich den IAB eintragen. Diesen trage ich ja in das Formular EÜR in Zeile 101 ein. Muss ich hier jetzt noch weitere Angaben eingeben?
Oder erst ab nächsten Jahr dann die AVEÜR mit dem AFA Betrag dann.
Vielen Lieben Dank.
ich weiß jetzt nicht ob ich meine Frage hier richtig reingestellt habe. Folgender Sachverhalt.
Aktuell bearbeite ich die Einkommenssteuer aus 2021.
2021 haben wir uns entschlossen eine PV Anlage anzusaffen. Anlage wurde 2022 gekauft und wird 2022 installiert und inbetrieb genommen.
Jetzt wollte ich den IAB eintragen. Diesen trage ich ja in das Formular EÜR in Zeile 101 ein. Muss ich hier jetzt noch weitere Angaben eingeben?
Oder erst ab nächsten Jahr dann die AVEÜR mit dem AFA Betrag dann.
Vielen Lieben Dank.