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Daten aus meinElster in einfachElster übernehmen

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    Daten aus meinElster in einfachElster übernehmen

    Können die Vorjahresdaten aus meinElster in einfachElster übernommen werden?

    #2
    Können die Vorjahresdaten aus meinElster in einfachElster übernommen werden?
    Das ist hier im Anwenderforum nicht bekannt, ich glaube es eher nicht. Ich persönlich würde niemand den Wechsel zu einfachELSTER empfehlen.

    Wenn ich die Informationen auf der Startseite richtig interpretiere, werden die Renten und Versorgungsbezüge ebensowenig erfasst

    wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für mich folgt daraus, dass keine Steuerberechnung möglich ist. Das ist eine

    Steuererklärung im Blindflug, da kann ich auch auf Papier abgeben. https://einfach.elster.de/erklaerung/ui/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24, danke für die Antwort, aber meines Wissens ist genau das Gegenteil der Fall: einfachElster ist gerade für Leute mit Renten und Pensionen gemacht. Mir ging es darum, ob in einfahElster die Vorjahresdaten aus meinElster übernommen werden können.

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        #4
        einfachElster ist gerade für Leute mit Renten und Pensionen gemacht.
        Es ist für Leute gedacht, die von pauschal versteuerten Minijobs mal abgesehen ausschließlich inländische Renten und Pensionen beziehen.

        Noch nicht mal eine Überprüfung des Steuereinbehalts oder die Günstigerprüfung für Kapitalerträge lassen sich damit beantragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Um hier im Forum Auskünfte zu einfachELSTER geben zu können, habe ich mich jetzt mal auf der Seite angemeldet.

          In der Anmeldebestätigung stand u. a. folgender Satz:

          Nach Erhalt Ihrer Zugangsnummer haben Sie 140 Tage Zeit für Ihre Einkommensteuererklärung mit einfachELSTER.
          Das sieht ja nicht mal nach einer dauerhaften Registrierung aus. So ein Schwachsinn !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Nach Gründen, warum man einfachElster nicht verwenden sollte, hatte ich nicht gefragt. Seine Nutzungsbedingungen sind auf den entsprechenden Seiten kommuniziert. Nicht von ungefähr heißt es einfachElster. Offensichtlich gibt es einen nennenswerten Bedarf für für eine vereinfachte Steuerklärung für Ruheständler, die nur Rente beziehen und außer Sozialversicherung nichts Nennenswertes ab zu setzen haben. Für mich käme es in Frage, wenn die Daten aus meinElster des Vorjahres übernommen werden. Darauf bezog sich meine Frage und wäre dankbar, wenn jemand das fundiert, nicht spekulativ beantworten könnte.

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              #7
              Dann solltest du dich an die Hotline wenden.

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                #8
                Darauf bezog sich meine Frage und wäre dankbar, wenn jemand das fundiert, nicht spekulativ beantworten könnte.
                Sobald ich meine Zugangsnummer auf dem Postweg erhalten habe, werde ich die Frage fundiert beantworten können.

                Ich glaube allerdings nicht, dass meine Antwort von der spekulativen Antwort abweichen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von hoschieicks Beitrag anzeigen
                  Für mich käme es in Frage, wenn die Daten aus meinElster des Vorjahres übernommen werden
                  Hallo hoschieeicks,
                  das ist nicht möglich, weil ja nur Daten eingetragen werden die der Finanzverwaltung nicht vorliegen. Und in Mein Elster hast du ja die Anlage R ausgefüllt und die Anlage Vorsorgeaufwand.
                  Das soll für Rentner die bisher auf Papier abgegeben haben eine Vereinfachung sein, für jedes Jahr benötigt man neue Zugangsdaten.

                  Tschüß

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                    #10
                    holzgoe,
                    danke!

                    Kommentar


                      #11
                      kleiner Nachtrag -> Anfragen bei der ELSTER-Hotline ergaben die Auskunft, dass Mein Elster und einfach.elster.de zwei völlig unabhängige Verfahren sind.

                      Tschüß

                      Kommentar


                        #12
                        kleiner Nachtrag -> Anfragen bei der ELSTER-Hotline ergaben die Auskunft, dass Mein Elster und einfach.elster.de zwei völlig unabhängige Verfahren sind.
                        Vermutet habe ich das bereits. Ich habe trotzdem Zugangsdaten beantragt, um mir ein genaues Bild machen zu können. Ich beziehe selbst zwar auch Rente und

                        Betriebsrente, aber eben nicht nur. Deshalb ist das nur für Testzwecke gedacht. Mal sehen, ob das gegenüber Papier wirklich eine Vereinfachung ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          ich sehe auch keinen Vorteil. Wenn man im Vorjahr schon mein Elster hatte, ist es doch schnell erledigt, die Daten einfach zu übernehmen, ob mit oder ohne Bescheinigungsabruf. Für den Umstieg vom Papier aus mag das einfacher sein.

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                            #14
                            ... ob mit oder ohne Bescheinigungsabruf.
                            Wobei ich bei Rentenbezug die Nutzung des Bescheinigungsabrufs schon für sehr vorteilhaft halte. Oft wird mehr als eine Rente bezogen,

                            da müsste man dann die Beiträge zur KV und PV für die Anlage Vorsorgeaufwand auch noch extern addieren.

                            Ein weiterer großer Vorteil von Mein ELSTER liegt m. E. in der Steuervorausberechnung. Ich habe bzw hatte ein paar Angehörige, die

                            zwar erklärungspflichtig waren, bei denen aber so geringe Steuern berechnet wurden, dass die Eingabe von Handwerkerleistungen

                            oder haushaltsnahen Dienstleistungen ausreichte, um die Steuerlast auf Null zu drücken. Das erspart die zeitaufwändige Erfassung

                            von Krankheitskosten etc.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Heute ist jetzt meine Zugangsnummer eingetroffen.

                              Wie bereits vermutet, kann man über einfachELSTER keine echte Steuererklärung erstellen. Man kann nur Angaben zu bestimmten Ausgaben machen,

                              als da wären: Bestimmte Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge), Außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen

                              und Handwerkerkosten. Außerdem können Angaben zum GdB und zu Versicherungen (nicht zur Kranken- und Pflegeversicherung) gemacht werden.

                              Man muss sich gut vorbereiten ! Der Clou ist nämlich: Die Eingaben können nicht gespeichert werden ! Verlässt man die Seite, muss man wieder

                              von vorne anfangen.

                              Ob das wirklich eine Vereinfachung ist, muss sich erst noch zeigen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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