Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Homeoffice Pauschale vs. ÖPNV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, die ÖPNV-Kosten können nur im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Wer das gesamte Jahr im Homeoffice gearbeitet hat,

    kann keine Entfernungspauschale geltend machen und kann auch nicht glaubhaft erklären, dass die Kosten einer Jahreskarte Werbungskosten sein sollen.
    Hallo,

    die Kosten sind entstanden.
    Null Tage kann ich nicht eingeben. aber 1 Tag.
    Bei der Berechnung gibt es kein Problem
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #17
      Null Tage kann ich nicht eingeben. aber 1 Tag.
      Wenn ich aber wirklich nie dort war, wäre 1 Tag aber objektiv falsch. Das wirst du ja nicht bestreiten können.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Wenn ich aber wirklich nie dort war, wäre 1 Tag aber objektiv falsch. Das wirst du ja nicht bestreiten können.
        Hallo,

        Nein, bestreite ich nicht, dass aber Fahrtkosten entstanden sind, wirst du nicht bestreiten können.
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #19
          ... dass aber Fahrtkosten entstanden sind, wirst du nicht bestreiten können.
          Doch ! Für Fahrten, die nicht stattgefunden haben, können keine Fahrtkosten entstanden sein. Es sind Kosten für eine ÖPNV-Jahreskarte entstanden.

          Man kann auch privat mit dem ÖPNV fahren. Worüber man streiten könnte und wahrscheinlich auch müsste, ist die steuerrechtlich sicher

          interessante Frage, ob man solche Ausgaben unter vergebliche Werbungskosten geltend machen kann. Denn dass man nie in die Firma

          muss, weiß man zu Beginn eines Jahres ja höchstwahrscheinlich nicht. Aber das hier im Forum zu diskutieren, geht m. E. zu weit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Hallo,

            Wenn ich aber wirklich nie dort war, wäre 1 Tag aber objektiv falsch. Das wirst du ja nicht bestreiten können.
            Dann erklärt man die Kosten halt woanders bei den Werbungskosten.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #21
              Zitat von calestyo Beitrag anzeigen
              Ja hab ich eingetragen,... Problem ist aber eben, wenn man "aufgesucht an Tagen XX" verringert bzw. auf 1 setzt (0 erlaubt es nicht), dann fall die Angabe der Kosten für Jahreskarte ("Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)") scheinbar auch komplett raus.
              Das ist falsch, wie man an den folgenden drei Musterberechnungen sieht, für den Fall einer einfachen Entfernung von 50km und Kosten für die Jahreskarte von 1000 Euro.

              200 Tage:

              Code:
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale für 200 Tage[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]200 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]20 km x 0,30 €. .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.200,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]200 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]30 km x 0,35 €. .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]2.100,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]zusammen . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]3.300[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale. . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]3.300[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]mindestens Fahrtkosten ÖPNV .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.000,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]insgesamt[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]. . . . . . . . . . . . . . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]-3.300[/SIZE][/FONT]
              100 Tage:

              Code:
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale für 100 Tage[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]100 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]20 km x 0,30 €. . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]600,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]100 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]30 km x 0,35 €. .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.050,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]zusammen . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.650[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale. . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.650[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]mindestens Fahrtkosten ÖPNV .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.000,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]insgesamt[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]. . . . . . . . . . . . . . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]-1.650[/SIZE][/FONT]
              10 Tage:

              Code:
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale für[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]10 Tage[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]10 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]20 km x 0,30 €. . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]60,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]10 Tage x[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]30 km x 0,35 €. . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]105,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]zusammen . . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]165[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]Entfernungspauschale. . . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]165[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]mindestens Fahrtkosten ÖPNV .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]1.000,00[/SIZE][/FONT]
              [FONT=monospace][SIZE=15px]insgesamt[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]. . . . . . . . . . . . . . . . . . .[/SIZE][/FONT][FONT=monospace][SIZE=15px]-1.000[/SIZE][/FONT]
              Ja, derjenige, der statt 200 nur 100 Tage zur Arbeit fährt, steht trotz 100 Tage HomeOffice-Pauschale effektiv schlechter dar (1650+500 statt 3300 Euro WK). Er bekommt aber durch die Entfernungspauschale trotzdem immer noch mehr Werbungskosten anerkannt, als ihn die Jahreskarte kostet (1650 statt 1000), und die Pauschale fürs Homeoffice noch oben drauf.

              Derjenige, der fast nur noch HomeOffice macht, aber aus seinem Jahresabo nicht rauskam, bekommt mindestens die Kosten für die Jahreskarte. Das kann der PKW-Fahrer, der Steuern und Versicherung für das Auto weiter zahlen muss, und dessen Auto auch unter der Laterne geparkt Wert verliert, nicht behaupten.

              Für Krokodilstränen also wenig Anlass.

              Kommentar

              Lädt...
              X