Ehemann Firmenwagen, Frau eigenes Auto, kann die Autohaftpflicht da abgesetzt werden?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Picard777
    antwortet
    Zielkonflikt. Wem es das wert ist ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen.
    Wenn beide Einkünfte erzielen, mag das ja unter dem Aspekt der totalen Gleichberechtigung vertretbar sein, wobei mir da gleich die geplante Abschaffung der

    Lohnsteuerklasse 5 einfällt, wenn aber nur einer der Ehegatten steuerpflichtige Einkünfte erzielt, ist es regelmäßig ziemlich töricht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !
    "Unnatürlich" vielleicht weniger, eher in fast allen Fällen steuerlich ungünstig. Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen. OT gesprochen für mich jetzt nicht unbedingt gerade das Muster einer Ehe, aber ist deren Sache :-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • funny
    antwortet
    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Jetzt bin ich ein wenig schlaurer geworden , durch Euch

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, ...
    Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    Systematisch werden die Einkünfte von Eheleuten personenbezogen ermittelt und dann zusammengerechnet, so dass sich der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Davon werden dann u.a. die Sonderausgaben von Beiden abgezogen, d.h. nicht sie, sondern Ihr setzt ihre Haftpflicht ab.

    Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, dann wäre das anders, dann müssten ihre Beiträge auch bei ihr erklärt werden. Bringt ihr aber nichts, denn wenn sie keine Einkünfte hat, wäre ihre einkommensteuer so oder so Null und Sonderausgaben sind nicht verlust(vor-/rücktrags)fähig.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Noch eine Nachfrage. Auch wenn meine Frau nicht arbeiten geht, bzw. keine Steuern zahlt, kann sie z.B Versicherungen absetzen?
    Man kann bestimmte Versicherungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Haftpflicht-, Risikolebens- und Unfallversicherungen aber auch

    Zusatzversicherungen zur KV und zur PV. Für alle diese Versicherungen gilt der Höchstbetrag, der in eurem Fall bei 3.800 € liegtund in Abhängigkeit

    von der Höhe deines Lohns bereits durch deine KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft sein kann. Sachversicherungen kann man nicht geltend machen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • funny
    antwortet
    Noch eine Nachfrage. Auch wenn meine Frau nicht arbeiten geht, bzw. keine Steuern zahlt, kann sie z.B Versicherungen absetzen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • funny
    antwortet
    Ja, Danke. Ich gebe jetzt mal alle meine Versicherungen an, auch wenn es noch nichts nützt, wer weiß was noch alles kommt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Haftpflichtversicherungen können unter Weitere Vorsorgeaufwendungen erfasst werden. Steuerliche Auswirkungen hat das zumeist nicht,

    da die Höchstbeträge von 1.900 € (3.800 € bei Zusammenveranlagung) vielfach bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft sind.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ehemann Firmenwagen, Frau eigenes Auto, kann die Autohaftpflicht da abgesetzt werden?

    Ehemann Firmenwagen, Frau (Hausfrau) mit eigenem Auto, kann die Autohaftpflicht von der Ehefrau abgesetzt werden?

    Danke
    Zuletzt geändert von funny; 06.05.2022, 11:16.
Lädt...