Hallo zusammen,
ich bin neu hier und muss nun auch meine Steuererklärung machen.
Also verzeiht mir meine blöden Fragen
Folgende Situation:
Ich habe ein Depot Konto 2021 eröffnet mit einem Freistellungsauftrag von 801 €.
Ich habe von meiner zuständigen Bank die Steuerbescheinigung erhalten. Auf dem ersten Blick scheint es ja nur reines Übertragen in die jeweiligen Zeilen zu sein.
Wo ich mir allerdings unsicher bin, sind die Zeilen 16 und 17. Laut meiner Bank soll ich die "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" eingeben - in Zeile 16 ODER 17.
Das wären bei mir rund 110 €.
Da ich nur 110 € von 801 € beansprucht habe, trage ich also die 110€ in Zeile 16 ein, da ich die 110€ auch in Zeile 7 laut Steuerbescheinigung erkläre. Oder nicht?
Aber ab wann trägt man was in Zeile 17 ein? Wenn man über diesen 801€ liegt?
Ist das so korrekt? Wenn nicht, kann mich bitte jemand dazu belehren
Dann noch eine andere Frage:
Ich habe im Internet schon darüber gelesen, dass es nicht nötig ist, die Anlage KAP mit auszufüllen, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt hat?
Danke schonmal für die Antworten
ich bin neu hier und muss nun auch meine Steuererklärung machen.
Also verzeiht mir meine blöden Fragen
Folgende Situation:
Ich habe ein Depot Konto 2021 eröffnet mit einem Freistellungsauftrag von 801 €.
Ich habe von meiner zuständigen Bank die Steuerbescheinigung erhalten. Auf dem ersten Blick scheint es ja nur reines Übertragen in die jeweiligen Zeilen zu sein.
Wo ich mir allerdings unsicher bin, sind die Zeilen 16 und 17. Laut meiner Bank soll ich die "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" eingeben - in Zeile 16 ODER 17.
Das wären bei mir rund 110 €.
Da ich nur 110 € von 801 € beansprucht habe, trage ich also die 110€ in Zeile 16 ein, da ich die 110€ auch in Zeile 7 laut Steuerbescheinigung erkläre. Oder nicht?
Aber ab wann trägt man was in Zeile 17 ein? Wenn man über diesen 801€ liegt?
Ist das so korrekt? Wenn nicht, kann mich bitte jemand dazu belehren
Dann noch eine andere Frage:
Ich habe im Internet schon darüber gelesen, dass es nicht nötig ist, die Anlage KAP mit auszufüllen, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt hat?
Danke schonmal für die Antworten
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