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Grundsteuer 2022 Thüringen Eingabe der Grundstücksdaten in der Anlage Grundstück

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es geht um die Zeile 4 der Anlage Grundstück. Wenn dort mehr als ein Eintrag erforderlich ist, müssen im Hauptvordruck in jedem Fall

    in Zeile 11 Kennungen vergeben werden. Schlüsselwert 1 für die erste Fläche usw.
    Hallo, ich muss mal dumm nachfragen: DIeser "Schlüsselwert" sagt mir nichts, wo finde ich den? Was ist das für eine "Anlage Grundstück", Anlage wovon? PS: Fülle das Ding gerade für meine (einzige) Eigentumswohnung aus...

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      #17
      DIeser "Schlüsselwert" sagt mir nichts, wo finde ich den? Was ist das für eine "Anlage Grundstück", Anlage wovon?
      Zur Grundsteuererklärung gehört neben dem Hauptvordruck auch die Anlage Grundstück. Die muss man beifügen.

      In den meisten Bundesländern muss das Ausgangsflurstück im Hauptvordruck erfasst werden. Hier ein Beispiel:

      Beispiel_Flurstück.JPG

      Den zur eigenen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Miteigentumsanteil muss man dann in der Anlage Grundstück Zeile 4 näher erklären
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Den zur eigenen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Miteigentumsanteil muss man dann in der Anlage Grundstück Zeile 4 näher erklären
        Also muss man bei einer (1) Eigentumswohnung eigentlich immer "erste Fläche (Schlüsselwert: 1)" angeben? Diese Info bezieht sich dann also lediglich als Verweis auf die Angaben in der Anlage (GW2)?

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          #19
          Diese Info bezieht sich dann also lediglich als Verweis auf die Angaben in der Anlage (GW2)?
          So habe ich das verstanden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Zitat von heufloh Beitrag anzeigen
            Vielen Dank, der Hinweis mit dem Schlüsselwert war Gold wert! Ich habe hier in BaWü das gleiche Problem, wie ihr bereits beschrieben habt. Bei der Hilfe zum Schlüsselwert steht eigentlich, dass die Angabe auch weggelassen werden kann. Und dann ist sie offensichtlich doch essenziell. Komische Geschichte, aber nochmals Danke an Euch!
            Ich verstehe nur Bahnhof. Ich bin auch gerade mit dieser Fehlermeldung befasst. Was muss man mit diesem Schlüsselwert machen? Ich bin Alleineigentümer des Grundstücks mit Haus und alles ist EIN Flurstück - lappt nichts irgendwo über. Und die Fehlermeldung ist ganz komisch, die passt doch gar nicht.

            Grundsteuer1.jpg
            und eingetragen hab ich das

            Grundsteuer.jpg
            Ich hab bei Zeile 11 auch ewig rum gesucht und bin jetzt hoffentlich richtig, dass ich 1/1 angeben muss, wenn ich Alleineigentümer bin und irgendwo hab ich gelesen, dass man das mit 4 Nachkommastellen mahen muss. Trotzdem bekomme ich ständig diese Fehlermeldung oben.

            und bei diesem Schlüsselwert gibt es ja ausser KEINE Angabe 3 Möglichkeiten, von denen mich die Erklärungen nicht erleuchten. Ich hab rauf und runter gesucht im Netz, finde nichts oder wenn es Ausfüllerklärungen gibt, dann wird ausgerechnet das nicht erklärt. Unfassbar das Ganze.

            Hier diese 3 Möglichkeiten gibt es bei mir, wenn ich das mit den Schlüsselwerten runter klappe, kann mir irgendwer sagen, was ich da nehmen soll?

            Grundsteuer3.jpg

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              #21
              Du musst in Zeile 11 ganz unten erste Fläche (Schlüsselwert: 1) auswählen, sonst wird das nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Ich habe mir das in der Anleitung jetzt mal genauer angesehen.
                Es ist schon sehr komplex, aber ich glaube ich blick da nun langsam durch, was sich die Finanzverwaltung dabei gedacht hat.

                Auf der GW2 ist das Entscheidende ja die Angabe des Bodenrichtwerts.
                Da für das Grundstück ggf. mehrere Bodenrichtwerte gültig sein können gibt es ja auf GW2 auch 2 Eintragungsmöglichkeiten:
                1. (Teil-)Grundstück zu Bodenrichtwert 1
                2. (Teil-)Grundstück zu Bodenrichtwert 2

                Jetzt muss über Zeile 11 auf GW1 zu jedem erklärten Anteil an einem Flurstück angegeben werden,
                zu welchem (Teil-)Grundstück mit welchem Bodenrichtwert diese Fläche gehört.

                Wenn es nur einen Bodenrichtwert für das Grundstück gibt (das dürfte der Regelfall sein), ist immer die Angabe "erst Fläche (Schlüsselwert 1)" richtig.

                Erst wenn es zwei Bodenrichtwerte für das Grundstück gibt, kommen die weiteren Schlüsselwerte 2 und 3 ins Spiel.
                Schlüsselwert 2 besagt dann, dass für diesen zur wirtschaftlichen Einheit erklärten Anteil der zweite angegeben Bodenrichtwert gilt.

                Bei Schlüsselwert 3 gilt für diesen erklärten, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil, dass ein Teil dieser Fläche den Bodenrichtwert 1 hat und ein weiterer Teil den Bodenrichtwert 2.

                Das ist dann scheinbar auch in beiden Richtungen abgesichert.
                Also wenn zwei Bodenrichtwerte erklärt werden, dann muss es auch erklärte Anteile zum Flurstück geben, für die Bodenrichtwert 1 gilt
                und es muss zudem auch Anteile am Flurstück geben, für die Bodenrichtwert 2 gilt.

                Wenn ich mich von GW1 auf den 2. Bodenrichtwert beziehe (Schlüsselzahl 2), dann muss auch ein 2. Bodenrichtwert auf GW2 eingetragen sein.

                Alle in GW1 erklärten anteiligen Flächen zur wirtschaftlichen Einheit müssen die in GW2 insgesamt angegebene Grundstücksfläche ergeben.


                Das erste, zweite, beide Flächen lässt sich mit "zum ersten Bodenwert", "zum zweiten Bodenwert", "teils zum ersten Bodenwert und teils zum zweiten Bodenwert" übersetzen

                Der Vordruck ist schon sehr verwirrend, aber irgendwann geht einem dann doch mal ein Licht auf, wenn man dieses "Bodenwertsystem" zu Grunde legt.
                Ich hab das jetzt mal so erklärt, wie ich es verstanden habe (bin auch nicht mehr der Jüngste). Wenn ich das so ausfülle funktioniert es bei mir.




                Zuletzt geändert von Sepp; 05.07.2022, 01:52.

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                  #23
                  Ich hab das jetzt mal so erklärt, wie ich es verstanden habe (bin auch nicht mehr der Jüngste). Wenn ich das so ausfülle funktioniert es bei mir.
                  So habe ich es ebenfalls verstanden, nur so macht es nämlich Sinn. Bei einigen Bundesländern ist es allerdings deutlich einfacher,

                  da werden nämlich bereits die Ausgangsflächen in der Anlage Grundstück erfasst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24
                    Monika
                    Ich hab bei Zeile 11 auch ewig rum gesucht und bin jetzt hoffentlich richtig, dass ich 1/1 angeben muss, wenn ich Alleineigentümer bin
                    Wenn zu deiner wirtschaftlichen Einheit die gesamten 482m² des Flurstücks gehören, dann ist 1/1 Anteil (sprich das gesamte Flurstück gehört zu 100% zur wirtschaftlichen Einheit) korrekt.
                    Wenn nicht muss der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende prozentuale Anteil (als Bruch) an den 482m² des gesamten Flurstücks angegeben werden.
                    Da muss es aber Unterlagen geben, wo der Anteil drin steht.
                    Zuletzt geändert von Sepp; 05.07.2022, 20:06.

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                      #25
                      Wenn dir die gesamten 482m² des Flurstücks gehören, dann ist 1/1 Anteil korrekt.
                      Nein, die Zeile 11 hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Da geht es um die Frage, welcher Anteil des Flurstücks zur wirtschaftlichen Einheit

                      gehört, für die Erklärung erstellt wird. 1 und 1 ist z. B. bei einem Einfamilienhaus richtig, bei Wohneigentum aber sicher falsch.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Da hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.
                        Hab's korrigiert.

                        bei Wohneigentum aber sicher falsch.
                        Genau darauf wollte ich ja hinaus.
                        Der Anteil am Flurstück hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen und den dort anzugebenden Anteilen zu tun.
                        Also da bloß nicht immer einfach 1/1 eingeben, nur damit die Fehlermeldung weg ist !

                        Viele Grüße
                        Sepp
                        Zuletzt geändert von Sepp; 06.07.2022, 00:49.

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                          #27
                          Ich komme leider mit dem Formular nicht weiter, es kommt immer die gleiche Fehlermeldung: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

                          Ich habe verschiedene Einstellungen vorgenommen. Alle führten nicht zum Ziel. Was nun?

                          Ich habe in meinem Grundbuchauszug nur die Zähler. So hat es mir auch das Finanzamt mitgeteilt! So zum Beispiel 3417.....

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                            #28
                            Ich bedanke ganz herzlich bei Sepp, Deine ausführliche Beschreibung hat zum Durchbruch geführt. Echt tolle Leistung von Dir. Viele Grüße aus BW.

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                              #29
                              Auch aus NRW Vielen Dank an Charlie24. Da kommt man alleine nie drauf!

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                                #30
                                Hallo liebe Finanzamtgeplagte Gemeinde,

                                nach der Bierdeckelsteuererklärung nun das Thema Grundsteuer. Ich habe damit jetzt auch angefangen. Und das war sicherlich richtig, wenn man überall die aufkommenden Fragen ansieht.
                                Bei mir ist das Problem, dass in die Zeile Flur also der Nummer der Gemarkung, nur 3 Ziffern und nicht 4 reingehen. Da wird dann natürlich von Elster angemeckert. Auf einer händisch ausgefüllten Erklärung passiert das nicht.

                                Grüße aus Sachsen

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