Situation:
Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, jeweils separates Grundbuchblatt
Jeweils separates Aktenzeichen, also separates Formular.
In dem Formular für die Eigentumswohnung (Anlage GW2: Wohnungseigentum) wurde unter 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" die Anzahl 1 für Garagen-/Tiefgaragenstellplätze angegeben.
Aus der Onlinehilfe:
"Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.
Bei Wohnungs- und Teileigentum (zum Beispiel Eigentumswohnung) tragen Sie nur die Stellplätze ein, die zu diesem Eigentum gehören. Ein Stellplatz gehört auch dann noch zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich eine Garage auf dem Grundstück der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundstück in der näheren Umgebung befindet. Dies gilt auch für Stellplätze, an denen ein Sondereigentum eingeräumt wurde."
In dem Formular für den Tiefgaragenstellplatz (Anlage GW2: Teileigentum - weil ja kein Wohnraum), wie geht man hier nun vor?
Habe versucht unter 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" die Anzahl Garagen-/Tiefgaragenstellplätze auf 1 zu setzen und den Rest leer lassen.
Dies führt zu einer Fehlermeldung das bei Nichtwohngrundstücken Angaben zum Sachwert gemacht werden müssen. Unter 6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" dann entsprechend "Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen" ausgewählt. Leider muss zwingend die Bruttogrundfläche angegeben werden. Ist das die Größe des Stellplatzes? Die Onlinehilfe zu diesem Punkt deckt dies nicht ab.
Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz, jeweils separates Grundbuchblatt
Jeweils separates Aktenzeichen, also separates Formular.
In dem Formular für die Eigentumswohnung (Anlage GW2: Wohnungseigentum) wurde unter 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" die Anzahl 1 für Garagen-/Tiefgaragenstellplätze angegeben.
Aus der Onlinehilfe:
"Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein. Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.
Bei Wohnungs- und Teileigentum (zum Beispiel Eigentumswohnung) tragen Sie nur die Stellplätze ein, die zu diesem Eigentum gehören. Ein Stellplatz gehört auch dann noch zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich eine Garage auf dem Grundstück der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundstück in der näheren Umgebung befindet. Dies gilt auch für Stellplätze, an denen ein Sondereigentum eingeräumt wurde."
In dem Formular für den Tiefgaragenstellplatz (Anlage GW2: Teileigentum - weil ja kein Wohnraum), wie geht man hier nun vor?
Habe versucht unter 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" die Anzahl Garagen-/Tiefgaragenstellplätze auf 1 zu setzen und den Rest leer lassen.
Dies führt zu einer Fehlermeldung das bei Nichtwohngrundstücken Angaben zum Sachwert gemacht werden müssen. Unter 6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" dann entsprechend "Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen" ausgewählt. Leider muss zwingend die Bruttogrundfläche angegeben werden. Ist das die Größe des Stellplatzes? Die Onlinehilfe zu diesem Punkt deckt dies nicht ab.