Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Neue Grundsteuer NRW, Gemarkungen/Flurstücke / Angaben zum Grund und Boden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Neue Grundsteuer NRW, Gemarkungen/Flurstücke / Angaben zum Grund und Boden

    Im Hauptvordruck (GW1), Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens habe ich 3 Gemarkungen/Flurstücke eingetragen
    In Anlage Grundstück (GW2), Angaben zum Grund und Boden habe ich 2 Einträge (die, auf denen das Gebäude steht) gemacht - ein dritter Eintrag war leider nicht möglich.

    Daraufhin erhalte ich folgende Fehlermeldungen:
    - Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
    - Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
    - Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

    Was mach ich jetzt?

    besten Dank und freundliche Grüße
    Franz-Josef

    #2
    Warum gibt es 3 Flurstücke, die im Hauptvordruck erklärt werden müssen ? Dazu musst du schon nähere Angaben machen.

    Geht es um Wohnungseigentum oder um welche Art von Grundstücken geht es. Zwischen den Angaben in der Anlage Grundstück

    und den Angaben im Hauptvordruck muss ein Bezug hergestellt werden können. Diese Verknüpfung erfolgt über die Auswahl

    erste Fläche (Schlüsselwert: 1) usw. in Zeile 11 des Hauptvordrucks. Die m²-Angaben in der Anlage Grundstück müssen

    mit den Anteilen, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören (ebenfalls Zeile 11) übereinstimmen. Berechnen muss man die m² selbst.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      - Warum gibt es 3 Flurstücke, die im Hauptvordruck erklärt werden müssen ? Dazu musst du schon nähere Angaben machen.
      Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus. Der Gesamtbesitz besteht aus 3 aneinanderhängenden Flurstücken - auf zweien davon steht das Zweifamilienhaus. Sie haben alle den gleichen Bodenrichtwert.

      Dank Deiner Tipps habe ich eine Lösung gefunden:
      - Im Hauptvordruck (GW1), Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens habe ich als erste die beiden Flurstücke auf denen das Zweifamilienhaus steht eingetragen, und danach das dritte Flurstück.
      - In Anlage Grundstück (GW2), Angaben zum Grund und Boden habe ich 2 Einträge gemacht: Der erste fasst die Fläche der ersten beiden Flurstücke (die, auf denen das Gebäude steht) zusammen, der zweite enthält die Fläche des dritten Flurstücks.

      Jetzt ist alles grün ;-)

      Guten Abend und besten Dank
      Franz-Josef

      Kommentar

      Lädt...
      X