Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nutzungsart des Grundstücks stimmt (vermutlich) nicht (NRW)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nutzungsart des Grundstücks stimmt (vermutlich) nicht (NRW)

    Hallo!

    Ich hoffe, ihr könnt mir in einer Angelegenheit weiterhelfen, die uns im Zuge der nun abgefragten Grundsteuerdaten zur Grundsteuerreform aufgefallen ist.

    Meine Frau hat von ihrem Vater zum Januar 2017 ein Wohngebäude sowie das zugehörige Grundstück einschließlich verpachteten Acker und Grünland (insgesamt eine wirtschaftliche Einheit) übertragen bekommen. Hierzu wurde durch das örtliche Finanzamt (NRW) der Grundsteuermessbetrag sowie der Einheitswert festgelegt. Als Grundstücksart wurde im Bescheid unverändert zur Zeit vor dem Übertrag "Gemischtgenutztes Grundstück ohne überwiegend gewerblichen Anteil" angegeben.

    Zu diesem Zeitpunkt hat ein Ausbau des ersten Obergeschoss stattgefunden. Wir sind im Laufe des Jahres 2017 mit in das Haus der Eltern eingezogen. Hierfür wurde uns durch das Finanzamt ein Fragebogen zugesandt, den wir ausgefüllt haben. Eine Nutzungsänderung haben wir verneint. Daraufhin wurde der Einheitswert sowie der Grundsteuermessbetrag neu festgelegt. Hierbei wurde jedoch durch das Finanzamt die Nutzungsart auf "Zweifamilienhaus" geändert, was uns bis heute nicht aufgefallen war. Der Einheitswert hat sich nahezu verdreifacht, die Grundsteuer B verdoppelt. Diese Erhöhungen hatten wir bislang auf den Umbau zurückgeführt.

    Mit den nun versandten Schreiben des Finanzamtes zur Grundsteuerreform wird nun für das gesamte Flurstück (Wohngebäude + Acker + Grünland) der Bodenrichtwert für "baureifes Land" angenommen, was ja nicht stimmt.

    In den Geodaten wird korrekt zwischen Ackerland/Grünland sowie Wohnfläche unterschieden.

    Nun stellen sich für uns die Fragen:

    Wurde das Grundstück aufgrund der Nutzungsart seit 2017 falsch (zu hoch) bewertet?

    Ist eine rückwirkende Änderung möglich?

    Gibt es Fallstricke, wenn man nun eine Änderung auf den ursprünglichen Zustand anstrebt?

    Besten Dank im Voraus!

    #2
    Ich erlaube mir mal, unser Thema noch einmal nach vorne zu holen.
    Vermutlich ist unser Fall recht speziell. Aber vielleicht kann uns jemand grundlegende Informationen zu dieser Thematik in Bezug auf die Grundsteuer geben.
    Vielen Dank schon einmal!

    Kommentar


      #3
      Das ELSTER Anwenderforum befasst sich mit Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X