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RLP - Neue Grundsteuer - Lage des Grundstücks

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    RLP - Neue Grundsteuer - Lage des Grundstücks

    Liebe Community,

    nun verzweifle auch ich an dem Formular. Mittlerweile habe ich den Gedanken, dass ich wirklich für jedes Flurstück einzeln ein Formular brauche.

    Ich habe 3 Flürstücke:
    1. Grundstück mit Garage auf Adresse A
    2. Grundstück mit Einfamilienhaus auf Adresse B
    3. Unbebautes Grundstück auf Adresse B

    In der GW1 wird nach "2 - Lage des Grundstücks/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" gefragt, wo ich natürlich nur eine Adresse angeben kann. Bei "1 - Angaben zur Feststellung" ist entweder "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" oder "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" möglich.

    In der GW2 "1 - Angaben zur Grundstücksart" wäre dann zur Auswahl unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, gemischt genutztes Grundstück.


    Es wäre nett wenn mir kurz jemand dazu sagen könnte, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, dass ich für jedes Flurstück erneut ein Formular ausfüllen muss. Weil mit dem jetzigen Formular ist das aufgrund der beschränkten Auswahl anders nach meiner Meinung nicht möglich.


    Gruß
    Xejin


    #2
    Genau, drei Grundstücke, drei Aktenzeichen, drei Feststellungserklärungen.

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      #3
      Willkommen im Club, das Problem mit den mehreren Grundstücken mit versch. Lagen und Nutzung hab ich auch… aber nur ein Aktenzeichen gemeldet bekommen.
      Bis jetzt find ich dazu keine Antwort hier.
      Zuletzt geändert von C.jaques; 05.07.2022, 08:29.

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        #4
        Was genau heißt denn: Nur ein Aktenzeichen gemeldet bekommen. Es gibt doch schon bisher Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheide. Steht da wirklich bei allen Grundstücken das gleiche Az drauf?

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          #5
          Keine Ahnung was da früher unter einem Aktenzeichen verwurschtelt worden ist. Jetzt geht es doch wohl um eine neue Erfassung. Ich kann deshalb diese Elstersoftware im Moment nicht verstehen. Vor allen Dingen was sich die Programmiere dabei gedacht haben die Eingaben so zu begrenzen. Mit einem Formular wäre das Ruckzuck gemacht.
          All das Gejammer hilft aber nix. Werde wohl meine Bearbeitung auf Später verschieben müssen.

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            #6
            Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, wenn man eine Erklärung übermittelt hat, gehen alle weiteren ruckzuck, da man die Adressdaten etc. alle übernehmen kann.

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              #7
              Hoffe nur, das mehrere Erklärungen mit einem Aktenzeichen sich nicht gegenseitig löschen… bevor ich mir die Arbeit mache.

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                #8
                Hoffe nur, das mehrere Erklärungen mit einem Aktenzeichen sich nicht gegenseitig löschen… bevor ich mir die Arbeit mache.
                Gibt es wirklich nur ein einziges Aktenzeichen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Genau, drei Grundstücke, drei Aktenzeichen, drei Feststellungserklärungen.
                  Leider läuft das ganze wirklich nur unter einem Aktenzeichen. Werde das jetzt einfach 3 mal für jedes Grundstück fertig machen und abschicken. Dann bin ich meiner Pflicht nachgekommen. Soll sich das Finanzamt den Kopf darüber zerbrechen.

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                    #10
                    Ich würde zuerst versenden, bevor ich einen zweiten Entwurf erstellen würde.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    Kommentar


                      #11
                      Nun ja das ganze hat sich erstmal erledigt. Ein Informationsschreiben mit nur einem Aktenzeichen ist laut Finanzamt unausreichend bei mehreren Grundstücken. Ein Telefonat Morgen soll das ganze dann regeln.

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                        #12
                        wie gesagt, Papierordner raus, alte Aktenzeichen der bisherigen Bescheide prüfen und lso gehts...

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                          #13
                          Nun ja das ganze hat sich erstmal erledigt. Ein Informationsschreiben mit nur einem Aktenzeichen ist laut Finanzamt unausreichend bei mehreren Grundstücken. Ein Telefonat Morgen soll das ganze dann regeln.
                          Hallo Xejin,
                          da ich an demselben Problem hänge, würde mich sehr interessieren, was bei diesem Telefonat herausgekommen ist.
                          Freundlicher Gruß!

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                            #14
                            Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nichts weiter erfahren können… außer das noch mehr Chaos herrscht.

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                              #15
                              Hallo,

                              so nun nach längerer Zeit die Auflösung. Es kam ein weiteres Schreiben mit einem weiteren Aktenzeichen.

                              Es werden im Hauptvordruck immer die Gesamtfläche von allen Grundstücken zum Aktenzeichen angegeben und in der Anlage dann die Grundstücksflächen nach Wert zusammengezählt und dann eingetragen. Man muss nicht für jedes Flurstück einzeln ein Formular ausfüllen.

                              In meinem Fall wird nun zu 3 Flurstücken einfach ein Einfamilienhaus mit Garage angegeben. Da ein Grundstück mit einem Waldgrundstück unterteilt ist, gibt es hier nun ein weiteres Aktenzeichen. Hier wird dann wieder im Hauptvordruck die gesamte Fläche angegeben und dann in der Anlage nur die Fläche des Waldgrundstücks.
                              Zuletzt geändert von Xejin; 15.08.2022, 09:59.

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