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Grundsteuer BW - ETW in Eigentümergemeinschaft

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    Grundsteuer BW - ETW in Eigentümergemeinschaft

    Verzweifle hier bei der Grundsteuererklärung Ba-Wü. Habe eine ETW in einer Eigentümergemeinschaft. 12 Parteien, verteilt auf zwei Häuser auf einem Grundstück.

    Erstes Problem besteht im Hauptvordruck, Punkt 4 "Eigentümerinnen/Beteiligte". In Zeile 32 Eigentumsverhältnisse kreuze ich Bruchteilsgemeinschaft an, oder? Dann soll ich unter "Eigentümerinnen/Beteiligte" Angaben zu allen 12 Miteigentümern machen??? Diese Daten sind mir nicht bekannt.... !?

    Zweites Problem: Es sind zwei Bodenrichtwerte angegeben. Wie gehe ich damit um?

    #2
    Du erklärst nur deine eigene Eigentumswohnung, das ist die wirtschaftliche Einheit, für die du die Erklärung abgeben musst.

    Bei zwei Bodenrichtwerten wirst du sowohl bei dem/den Flurstück/en und auch bei den anteiligen m²-Werten aufteilen müssen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du erklärst nur deine eigene Eigentumswohnung, das ist die wirtschaftliche Einheit, für die du die Erklärung abgeben musst.
      Es wäre aber trotzdem interessant zu erfahren, was man an dieser Stelle eintragen soll.

      Bei Grundsteuer BW kommt in elster nach 2.4.3 "Gemarkungen(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" der Abschnitt "2.4.4 Eigentumsverhältnisse".

      In der "PDF-Anleitung" von finanzamt-bw steht dazu "Geben Sie hier die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks an!"

      Zur Auwahl stehen:
      - keine Angabe
      - Alleineigentum einer natürlichen Person
      - Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
      - Alleineigentum einer unternehmerische tätigen juristischen Person
      - Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
      - Ehegatten/Lebensparnter
      - Erbengemeinschaft
      - Bruchteilsgemeinschaft
      - Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von naürlichen Personen
      - Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
      - andere Grundstückgemeinschaft

      Das scheint alles keinen Sinn zu machen. Hinweise, was man bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, z.B. mit Teil- und Sondereigentum eintragen soll, gibt es freilich nicht. Klar, da dürfte auch nur ca. 50% der Grundsteuer-Erklärungen ausmachen.
      Zuletzt geändert von Spürmeise; 17.07.2022, 10:23.

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        #4
        Bei den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen geht es immer darum, wem das Wohnungseigentum gehört, nicht darum,

        welchen Anteil das Wohnungseigentum (die wirtschaftliche Einheit) an den Flurstücken der Eigentumswohnanlage hat.

        Gehört mir die ETW allein, muss ich Alleineigentum einer natürlichen Person auswählen, gehört sie meiner Frau und mir

        gemeinsam, ist die Auswahl Ehegatten/Lebenspartner zutreffend. Die Auswahl keine Angabe ist nicht zulässig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe ein ähnliches Problem. Aber NRW.
          Bin Alleineigentümer einer Wohnung in einer WEG bestehend aus mehrgeschossigen Wohnungen. Außerdem gibt es 2 Bodenrichtwerte, einer aber für Ein/Zweigeschossig und einer für Mehrgeschossig.
          Ich gehe nun davon aus, dass ich die qm dann nicht aufteilen muss, da die Art meiner Wohnung dem Bodenrichtwert für Mehrgeschossig entspricht, ist das richtig? Das Grundstück hat gesamt eine Größe von 10.850 qm, wobei 9.886 qm auf den Mehrgeschossigen BRW nr 1 Anteil fallen und der Rest auf den zweiten Bodenrichtwert. Muss ich jetzt in Nr 4 die qm berechnen bezogen auf das gesamte Grundstück oder anteilig. Also bei meinem Anteil von 13,51 dann 133 qm oder 146 ? Was davon stimmt?

          Und: Wenn ich nun aber Alleineigentum angebe, gibt es einen Fehler, da ich 13,51/1000 angegeben habe. Oder muss ich hier dann 1/1 angeben?? Wo steht, dass es sich auf die Wohnung bezieht und nicht auf das Grundstück?

          Danke vorab!!!!

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            #6
            In Zeile 51 musst du jedenfalls 1 und 1 eintragen, du bist Alleineigentümer deines Wohnungseigentums.

            Wenn du Miteigentumsanteile an den Flurstücken mit unterschiedlichem Bodenrichtwert hast, musst du in Zeile 4 der Anlage Grundstück

            die m² aufteilen. Ob das über erste und zweite Fläche erfolgen muss oder über beiden Flächen, hängt davon ab, ob das unterschiedliche

            Flurstücke sind oder ob ein Flurstück 2 Bodenrichtwerte hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke.
              es handelt sich um ein Flurstück mit 2 BRW.

              Ich glaube ich kapier noch immer nichts. Kann es sein dass NRW keine Zeile 51 hat? In Anlage 4 des Hauptvordrucks wird ganz klar nach den Eigentümern des Grundstücks gefragt (wenn man auf das Fragezeichen klickt )und nicht nach der Wohnung. Demnach kann das doch nicht Alleineigentum sein.

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                #8
                Mit Grundstück ist aber die wirtschaftliche Einheit also dein Wohnungseigentum gemeint, nicht das Flurstück der Anlage.

                Die Zeile 51 gibt es natürlich auch beim Formular für NRW
                .
                es handelt sich um ein Flurstück mit 2 BRW.
                Dann musst du den Schlüssel Beiden Flächen verwenden und die Anteile für Zeile 4 der Anlage Grundstück nach dem Verhältnis

                der unterschiedlich bewerteten Flächen des Flurstücks selbst ausrechnen. Siehe aber Beitrag #12 !

                Zeile 51.JPG
                Zuletzt geändert von Charlie24; 20.07.2022, 20:27. Grund: Ergänzt !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Oh, danke für die Hilfe, nun habe ich Zeile 51 gefunden!!!

                  Aber wenn die Wohnung gemeint ist warum steht das da dann nicht genau so? Woher weißt du das? Denn die ganzen Angaben beziehen sich ja insgesamt auf das ganze Grundstück lt. Hauptvordruck.

                  Gut, das mit den Flächen kann so sein. Allerdings steht auf der Homepage des Finanzamtes NRW, dass man da nach Art des Gebäudes unterscheiden soll und den entsprechenden Bodenrichtwert auswählen muss....
                  ​​​​​​
                  Bah Mann, ist das ätzend. Ich kapier nichts.

                  Was passiert eigentlich wenn man das alles falsch ausfüllt?

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                    #10
                    Woher weißt du das?
                    Soweit reichen meine Kenntnisse zum Bewertungsrecht und zum Grundsteuergesetz schon noch.

                    Allerdings steht auf der Homepage des Finanzamtes NRW, dass man da nach Art des Gebäudes unterscheiden soll und den entsprechenden Bodenrichtwert auswählen muss...
                    Wenn das dort so steht, dann machst du das so. Ich habe die Details für ganz Deutschland jetzt auch nicht im Kopf.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Danke !!!! Nach nochmal und nochmal lesen und grübeln habe ich es nun verstanden.

                      Was die qm und den BRW angeht, so habe ich es nun doch nicht aufgeteilt und nur den Mehrgeschossigen angegeben. Ob das nun so stimmt....?! Nun ja, was soll's, ich habe es abgeschickt.

                      Danke für deine Mühe!

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                        #12
                        ... nur den Mehrgeschossigen angegeben. Ob das nun so stimmt....?
                        Wenn die unterschiedlichen Bodenrichtwerte an das unterschiedliche Maß der Bebauung anknüpfen, dann wird das schon stimmen.

                        Den Hilfetext von NRW habe ich jetzt aber nicht gelesen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo Zusammen,

                          ich schließe mich hier mal an, da es sich bei mir auch um Ba-Wü und ähnliche Besitzverhältnisse handelt.

                          Ich besitze als Alleineigentümer eine ETW in einem 9-Parteien-Haus.
                          Auf meine ETW entfallen 81/1000 Eigentumsanteile.
                          Das Flurstück hat eine Fläche von 839 m2.

                          Gehe ich nun mit meiner folgenden Annahme richtig?:

                          GW1:
                          Zeile 10 - Hier gebe ich die Fläche anteilig an, also 67,959 m2 (839/1.000*81)?
                          Zeile 11 - Hier gebe ich 1 und 1 ein?
                          Zeile 32 - Hier gebe ich "0-Alleineigentum einer natürlichen Person" ein?
                          Zeile 51 - Hier gebe ich wieder 1 und 1 ein?

                          GW2:
                          Zeile 3 - Hier gebe ich die tatsächliche Fläche des Grundes, also 839 m2 ein?

                          Ich hoffe ich habe die vorherigen Beiträge richtig interpretiert.
                          Als Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft finde ich das ganze Prozedere ziemlich undurchsichtig, da die Erklärung auch strikt vom einfachsten Fall ausgeht.


                          Ich bedanke mich schonmal vorab für die Hilfe
                          VG Chris

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                            #14
                            Nein, es ist genau andersherum In GW1 sind die 839 m² anzugeben. In Zeile 4 GW2 dann die 67 m² rechnerischer Anteil.

                            Der Rest sollte passen
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Super Charlie24, danke dir für die schnelle Antwort und die allgemeine Unterstützung die du hier gibst.
                              Manche Konstellationen sind echt undurchsichtig und man findet nirgends eine Info, da hilft das hier schon ungemein.

                              Vielen Dank und VG
                              Chris

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