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Grundsteuer Mecklenburg-Vorp.: Ackerland mit Bauernhaus / Wiese

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    Grundsteuer Mecklenburg-Vorp.: Ackerland mit Bauernhaus / Wiese

    Hallo liebes Forum,

    ich wühle mich gerade für meine Mutter durch die Feststellungserklärung für die Grundsteuer, dabei sind einige Fragen aufgetaucht.

    Folgende Ausgangslage: Meine Mutter ist alleinige Eigentümerin zweier Flurstücke in Mecklenburg. Das erste Flurstück (nicht unterteilt) besteht aus einem Grundstück mit Bauernhaus auf einer Ackerfläche und hat eine amtliche Fläche von 144.034m². Die Ackerfläche ist verpachtet und wird von einem Agrarbetrieb landwirtschaftlich genutzt.
    Laut ALKIS (Grundsteuerdaten M-V) sieht die tatsächliche Nutzung dieses Flurstücks so aus:

    Ackerland (139.993m²)
    Stehendes Gewässer (409m²)
    Wohnbaufläche (1.580m²)
    Grünland (1.043m²)
    Garten (1.009m²)

    Das zweite Flurstück ist eine Wiese mit einer amtlichen Fläche von 5.830m² und die tatsächliche Nutzung laut ALKIS ist so:
    Graben (153m²)
    Unland (83m²)
    Grünland (5.594m²).

    Frage 1. Wieviele Feststellungserklärungen müssen überhaupt abgegeben werden? Eine oder zwei (jedes Flurstück separat) oder sogar drei (Ackerland, Grundstück mit Haus, Wiese)?

    Frage 2. Angaben zur Feststellung (GW1, Zeile 4, Kennzahl 10): Welcher Art der wirtschaftlichen Einheit sind beide Grundstücke? Bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?Zumindest beim ersten Flurstück bin ich mir da nicht sicher. Keine eigene Flurstücknummer für das Wohngrundstück!

    Frage 3. Das zweite Flurstück (Wiese) befindet sich an keiner angrenzenden Straße, sondern mitten zwischen anderen landwirtschaftlichen Flächen. Welche Lagebezeichnung gebe ich für dieses Flurstück an? Einfach freilassen, weil sich die Lage ohnehin aus der Flurkarte ergibt? Oder ist die Lagebezeichnung bei Anlage GW3 anders als bei GW2?

    Frage 4. Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens: Müssen hier beide Flurstücke angegeben werden oder nur das erste Flurstück? (siehe Frage 1)

    Frage 5. Flächenangabe (GW1, Zeile 10, Kennzahl 16): ist hier die amtliche Gesamtfläche des ersten Flurstücks (144.034m²) anzugeben
    oder nur Wohnbaufläche, Grünland und Garten? Die Bodenrichtwerte sind hier ja sehr unterschiedlich.

    Frage 6. Angaben zur Gründstücksart: Ist das erste Flurstück Wohnungseigentum oder ein gemischt genutztes Grundstück (wegen
    der landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche)?

    Frage 7. Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert: Muss hier beim ersten Flurstück für jede Art der Nutzung die jeweilige Fläche
    und der dazugehörige Bodenrichtwert (bebaute Flächen im Außenbereich; sonstige Flächen) angegeben werden?

    Vielen Dank schonmal für alle Hinweise.

    Grüße
    Stephan
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