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Flurstück mit Teilflächen und mehreren Bodenrichtwerten

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    Flurstück mit Teilflächen und mehreren Bodenrichtwerten

    Hallo zusammen,

    bei der Befüllung der Feststellungserklärung bin ich etwas verwirrt.

    Meine ETW befindet sich auf einem Flurstück mit 7670qm.
    Dieses Flurstück ist aber laut der Website in zwei Teilflächen unterteilt, siehe Screenshots.
    Eine Teilfläche hat sogar zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte.

    Was muss ich in der Erklärung nun angeben?
    Ich vermute, dass meine ETW in der großen Fläche liegt, was somit 900€ entsprechen würde.
    Gebe ich also nur 6195qm und 900€ als Bodenrichtwert an?
    Oder muss ich zwei Zeilen erfassen, einmal die 6195qm mit 900€ und einmal die 1475qm? Welchen Bodenrichtwert nehme ich dann bei den 1475qm an? Man sieht nicht welche Fläche die 680€ sind und welche Fläche die 950€…

    Danke vorab!
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    #2
    Schau mal, ob du mit den Hinweisen hier zurecht kommst: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      leider hilft der Artikel hier nicht weiter.

      Im Artikel wird eine Eigentumswohnanlage mit mehreren Flurstücken in der gleichen Bodenrichtwertzone dargestellt.

      In meinem Fall habe ich aber ein Flurstück mit zwei Teilflächen und eine Teilfläche davon hat sogar zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte.

      Grüße

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        #4
        In meinem Fall habe ich aber ein Flurstück mit zwei Teilflächen und eine Teilfläche davon hat sogar zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte.
        In den Zeilen 4 der Anlage Grundstück sind maximal 2 Bodenrichtwerte erfassbar. Bei drei oder mehr unterschiedlichen Bodenrichtwerten soll

        man laut Hilfe im Formular für BW wie folgt vorgehen::

        Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, tragen Sie bitte in Zeile 4 bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in Zeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Korodan! Auf dem 2. Screenshot kannn ich nicht erkennen, wieviel qm des zweiten 1475 qm großen Flurstücks den Bodenrichtwert 950 EUR und wieviele (restliche) qm den Bodenrichtwert 680 EUR haben. Kann ma das auf Deinen Unterlagen auch nicht erkennen? Diese Info brauchst Du, um selber die Flächen und Bodenrichtwerte richtig angeben zu können.
          Grüße vom
          Analytikus

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            #6
            Hi Analytikus, ich habe mal ein Bild angehängt.

            Wenn man das aufklappt steht eine Zahl bei Fläche (200m2), was aber gar nicht sein kann, weil beim anderen Bodenrichtwert steht 400m2 und zusammen ist das nicht 1475m2.

            Aber ich glaube ich werde einfach die 900€ als Bodenrichtwert angeben.
            Was anderes kann ich mir nicht vorstellen und kann ich auch nicht berechnen.
            Meine ETW liegt in dem großen blauen Gebiet (Teilfläche 1) und da steht 900 dran, wie auf dem Bild zu sehen.
            Ich schätze die anderen Bodenrichtwerte gehören zu dem kleinen blauen Teil am rechten Rand, was dann für mich nicht von Bedeutung ist, auch wenn es Teil vom Flurstück ist.

            Für mich ist das dann nach bestem Wissen und Gewissen.
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              #7
              Aber ich glaube ich werde einfach die 900€ als Bodenrichtwert angeben.
              Wenn ich mir das Bild samt Daten genauer ansehe, dann ist der zutreffende Bodenrichtwert 680,00 € und der gilt für die gesamten 1.475 m².
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hi Charlie,
                das gesamte Flurstück hat 7670qm.

                Dieses ist unterteilt in Teilfläche 1 und Teilfläche 2.
                Teilfläche 1 hat 6195qm und Teilfläche 2 hat 1475qm.
                Teilfläche 1 hat 900€ Bodenrichtwert und Teilfläche 2 hat sowohl 680€ als auch 950€.
                Diese Daten findest du in meinen ersten beiden Screenshots.

                Meine ETW befindet sich wenn man den letzten Screenshot anschaut ganz links in dem blauen großen Bereich.
                Ich gehe davon aus, dass dieser große Bereich die Teilfläche 1 ist. Diese hat nur 900€ Richtwert.
                Deshalb werde ich nur diesen angeben.
                Mein Problem ist wie gesagt auch, dass bei den beiden Richtwerten von Teilfläche 2 keine qm-Zahl steht.
                Somit kann ich auch keinen Bodenwert-Mix errechnen über beide Teilflächen….

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                  #9
                  Jetzt habe ich mir alle 3 Screenshots noch einmal genauer angesehen, dann würden bei den 1475 m² für 200 m² wohl die 680,00 € gelten,

                  für den Rest dann die 950,00 €, wobei ich die Darstellung für ziemlich unübersichtlich halte. Das Problem ist m. E. ein Rechtsproblem.

                  Der Miteigentumsanteil betrifft rechtlich das gesamte Flurstück und nicht einen räumlich abgrenzbaren Bereich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie,
                    hier noch der Screenshot für die 950€.
                    Da steht eine Fläche von 400qm.
                    Somit haben wir 200qm bei 680€ und 400qm bei 950€.
                    Sind in Summe 600qm.
                    Da fehlt aber noch einiges zu den 1475qm gesamt..
                    Wie gesagt, es ist nicht möglich einen Wert für das gesamte Flurstück zu berechnen, weil es keine Angaben gibt, welcher Wert für welche exakte Fläche gilt.
                    Somit kann ich nur die 900€ annehmen, weil das für den Teilbereich 1 gilt und hierin liegt meine ETW.

                    Nachtrag: Wenn man die 900€ aufklappt steht da bei Fläche auch 400qm.
                    Obwohl das für 6195qm gelten sollte.
                    Also da stimmt etwas ganz und gar nicht.
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                      #11
                      Habe beim Gutachterausschuss nachgefragt und für meine ETW gelten die 900€

                      Wer sich also unsicher ist, kann beim jeweiligen Ausschuss nachfragen

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