Hallo, ich hoffe es findet sich jemand der mir mit konkreten Antworten helfen kann.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in Schleswig-Holstein.
Das Gemeinschaftseigentum erstreckt sich über 3 Flursücke. Es gibt dort insgesamt 4 Wohnhäuser mit jeweis mehreren Wohnungen, sowie eine Tiefgarage.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung und eines TG Stellplatzes.
Frage 1 / Hauptvordruck: 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Ich habe es verstanden, dass ich alle 3 Flurstücke eintragen muss (), obwohl das Haus und die Wohnung nur auf einem der Flurstücke steht. Korrekt?
Frage 2 / Hauptvordruck: 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
Obwohl es in der Eigentümergemeinschaft natürlich viele Eigentümer gibt, muss eingetragen werden, dass es "Alleineigentum einer natürlichen Person" ist, da die Wohnung nur mir gehört. Korrekt?
Frage 3 / 4- Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks vs. 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
In der Anlage "Anlage Grundstück (GW2)" unter "4 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"
wird in der Hilfe zu "Fläche des Grundstücks" explizit beschrieben, dass ein Tiefgaragenstellplatz bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen ist.
Die Wohnung ein Anteil von 136/10.000 und der Stellplatz einen Anteil von 10/10.000. Ich rechne also mit 136/10.000.
Aber:
Ist das dann auch der Anteil, der im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" einzutragen ist? Das wäre dann ja konsistent, aber die Hilfe dort erwähnt keine Tiefgaragenstellplätze bzw. deren Ausschluß.
Hoffe das kann jemand erklären.
Vielen Dank.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in Schleswig-Holstein.
Das Gemeinschaftseigentum erstreckt sich über 3 Flursücke. Es gibt dort insgesamt 4 Wohnhäuser mit jeweis mehreren Wohnungen, sowie eine Tiefgarage.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung und eines TG Stellplatzes.
Frage 1 / Hauptvordruck: 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Ich habe es verstanden, dass ich alle 3 Flurstücke eintragen muss (), obwohl das Haus und die Wohnung nur auf einem der Flurstücke steht. Korrekt?
Frage 2 / Hauptvordruck: 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
Obwohl es in der Eigentümergemeinschaft natürlich viele Eigentümer gibt, muss eingetragen werden, dass es "Alleineigentum einer natürlichen Person" ist, da die Wohnung nur mir gehört. Korrekt?
Frage 3 / 4- Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks vs. 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
In der Anlage "Anlage Grundstück (GW2)" unter "4 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"
wird in der Hilfe zu "Fläche des Grundstücks" explizit beschrieben, dass ein Tiefgaragenstellplatz bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen ist.
Die Wohnung ein Anteil von 136/10.000 und der Stellplatz einen Anteil von 10/10.000. Ich rechne also mit 136/10.000.
Aber:
Ist das dann auch der Anteil, der im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" einzutragen ist? Das wäre dann ja konsistent, aber die Hilfe dort erwähnt keine Tiefgaragenstellplätze bzw. deren Ausschluß.
Hoffe das kann jemand erklären.
Vielen Dank.
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