Hallo,
bei einem EFH in NRW habe ich eine alte Grundsteuervergünstigung nach §§ 82 und 83 II. WoBauG aus dem Jahr 1986.
Das Haus wurde bisher nicht verändert.
Findet diese alte Grundsteuervergünstigung jetzt bei der aktuell laufenden Erklärung zur "Festsetzung des Grundsteuerwerts" seine Berücksichtigung. Und wenn ja - an welcher Stelle wäre sie einzutragen?
Gruß
bei einem EFH in NRW habe ich eine alte Grundsteuervergünstigung nach §§ 82 und 83 II. WoBauG aus dem Jahr 1986.
Das Haus wurde bisher nicht verändert.
Findet diese alte Grundsteuervergünstigung jetzt bei der aktuell laufenden Erklärung zur "Festsetzung des Grundsteuerwerts" seine Berücksichtigung. Und wenn ja - an welcher Stelle wäre sie einzutragen?
Gruß
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