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Neue Grundsteuer NRW - alte Grundsteuervergünstigung WoBauG §§ 82 und 83 II aus 1986

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    Neue Grundsteuer NRW - alte Grundsteuervergünstigung WoBauG §§ 82 und 83 II aus 1986

    Hallo,

    bei einem EFH in NRW habe ich eine alte Grundsteuervergünstigung nach §§ 82 und 83 II. WoBauG aus dem Jahr 1986.
    Das Haus wurde bisher nicht verändert.
    Findet diese alte Grundsteuervergünstigung jetzt bei der aktuell laufenden Erklärung zur "Festsetzung des Grundsteuerwerts" seine Berücksichtigung. Und wenn ja - an welcher Stelle wäre sie einzutragen?

    Gruß

    #2
    Diese Art von Steuerbegünstigung gibt es schon viele Jahre nicht mehr. Die ist auch bei dir nach 10 Jahren ausgelaufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für den Hinweis Charlie24, das erklärt alles.


      Gruß
      Lui

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